Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Dieter,
mir hat letze Woche ein anderer Autofahrer den Rückspiegel abgefahren und will diesen Schaden ohne Vericherung begleichen. Er will aber eine Rechnung sehen. Weißt du, ob ich ihm eine Rechnung geben muß, oder reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt. Ich würde die Reperatur sonst ja selber machen. Bei einer Schadensbegleichung über die Versicherung reicht ja auch ein Kostenvoranschlag.
Wäre schön, wenn du mir einen Tipp geben könntest. Danke im vorraus
e-engel
Hallo e-engel,
im prinzip reicht ein KV, aber,
was ist wenn Ihr Unfallverursacher diesen nicht akzeptiert, weil er vermuten könnte, dass dieser zu hoch ausfällt und ihn jemand über den Tisch zieht ?
Die Versicherer akzepteren diesen, jedoch ziehen sie bei Eigenreparatur gleich die Mwst. mit ab.
Das heißt fast 20 % gehen Ihnen dann evt, verloren.
Eine mögliche Variante:
Meist muss bei den heutigen PKW´s ein solcher Spiegel
lackiert werden.
Suchen Sie sich eine Lackierei, welche zugleich auch
eine Instandsetzung mit anbietet. (Blecharbeiten usw.)
Beschaffen Sie den Spiegel, stellen diesen der Firma zum Lackieren bei.
Den Umbau machen Sie in eigenregie.
Sie erhalten eine komplett Rechnung der Lackiererei
welche sie mit der Spiegerechnung dem Unfallverusacher aushändigen. Unbedingt auch ein Foto als Reparaturnachweis beifügen.
Sie erhalten für Ihren Umbau vom Lackierer eine Gutschrift.
Vorab unbedingt abklären,
die Gutschrift nicht als Dienstleistung sondern als Bargeld, auszahlen lassen (evt. auch eine Überweisung.)
Auch die Höhe der Summe natürlich vorab besprechen.
So erhalten Sie zugleich die Mehrwertsteuer.
Gruß Dieter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Dieter,
Herzlichen Dank für deine Tips, haben mir sehr geholfen.
Grüße e-engel
Freut mich wenn ich helfen konnte,
Alles Gute
Dieter