hallo,
hatte einen kfz sachschaden - wurde vom anderen auto
verursacht - rechne nach kostenvoranschlag ab - versicherung
zaht einen teil aber nicht alles - begründung - einzelne
positionen würden in einer anderen werkstatt billiger
repariert - ich drohe mit anwalt -
versicherung zahlt nicht und sagt sie würden erst zahlen wenn
dazu die rechnung der werkstatt kommt - tja auto aber
zwichenzeitlich verkauft - anwalt ja oder nein -
gruss knut d9e
Hallo Knut,
wenn ich es richtig verstehe, haben Sie einen Pauschbetrag von der Versicherung erhalten. Mit dem Kostenvoranschlag wollten Sie die Restsumme beanspruchen.
Das klappt natürlich nicht, die Versicherung zahlt nur den Betrag der ausgewiesenen Rechnung. Also kann auch kein Rechtsanwalt helfen.
Der Hinweis der Versicherung, dass andere Werkstätten billiger sind, ist irrelevant.
Sie können sich die Werkstatt Ihres Vertrauens aussuchen.
Sollten noch Fragen aufkommen, bitte melden.
W. Gebauer
Hallo Knut,
wenn Du eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung hast, gehe zu einem Anwalt.
Da das Auto inzwischen verkauft ist - ich nehme an, ohne Reparatur -, beläuft sich Dein tatsächlicher Schaden in der Differenz zwischen erzieltem Kaufpreis und dem Kaufpreis ohne Mängel.
Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, ruf doch einfach mal Deinen Versicherungsvertreter an und frage, wie Du Dich verhalten sollst. Der kennt seine „Firma“ am besten und möchte zufriedene Kunden haben, weil er Dir gerne noch weitere Versicherungen verkaufen möchte…
Gruß,
Rainer
Hallo !
Aus diesem Grund schalte ich immer vorher einen Anwalt ein! Dann zahlt die Versicherung an den Anwalt, und der Antwalt zahlt an mich.
Ich nehme an, das die die MWSt einbehalten haben! Selbst wenn die mehr Geld einbehalten haben, wärst Du jetzt in der Beweispflicht! Das dürfte aber Probleme geben, da der Wagen schon verkauft ist. Ich denke nicht das ein Anwalt hier noch Sinn macht. Ich würde klein beigeben…
Gruß
Ich empfehle Ihnen das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes. Sofern Sie keine Schuld an dem Verkehrsunfall trifft, hat die Gegenseite die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen. Noch ein Hinweis: Drohen Sie nicht mit einem Anwalt, hierdurch kann der Straftatbestand der Nötigung erfüllt werden, auch wenn Sie meinen, das Geld stände Ihnen zu. Also einfach Anwalt einschalten, aber nie vorher damit drohen.
Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat, würde ich mich sehr freuen.
hallo knut d9e
leider bin ich im Versicherungsrecht nicht so bewandert. Aus eigener Erfahrung weiß ich aber, dass die Versicherungen selten voll zahlen, wenn nach KV abgerechnet wird. Die Versicherung hat die Wiederherstellung des Wertes vor Unfall und alle Unkosten zu tragen, insoweit darf sie verlangen, dass das Fahrzeug tatsächlich fachgerecht repariert wird. Vielleicht suchen Sie sich doch einen Verkehrs- bzw. Versicherungsrechtsanwalt und lassen sich erst einmal beraten.
Leider kann ich dazu nicht mehr beitragen.
Grüße
Conny
Hallo,
die Versicherung MUSS ihnen den ausgewiesenen Betrag des Gutachtens bezahlen. Natürlich nur abzüglich der Mehrwertsteuer. Die Begründung, dass es anderswo billiger ist, ist nicht zulässig.
Gehen sie in jedem Fall zum Anwalt. Dieser muss eh die gegnerische Versicherung zahlen. Ihr Geld kriegen sie zu 100%.
Das nächste Mal gleich zum RA gehen. Die Versicherung muss den nämlich zahlen. Viele wissen das gar nicht. Unfall-> RA-> Gutachten-> keine weitere Arbeit mehr!
Gruß
Hallo,
die Versicherung muss nach Kostenvoranschlag abrechnen. Allerdings darf Sie die Mehrwertsteuer abziehen, wenn der Reparaturauftrag nicht durchgeführt wurde.
mfg
strucki
hallo,
die versicherung kann 10 % einbehalten, wenn der Wagen nicht repariert wird. Die Ablehnung einzelner Posten erscheint sehr fragwürdig. Es gibt eine EU-Entscheidung, wonach die Wartung auch in einer Nicht- Vertragswerkstatt durchgeführt werden kann. Analog bedeutet dies, dass die Argumentation der Versicherung bezüglich der Kosten ins Leere geht.
Sollte der Betrag, um den es geht, erheblich höher als 100,00 Euro liegen, wäre die Einschaltung eines Anwalts überlegenswert. Man muss aber bedenken, dass es auf einen Vergleich hinaus laufen könnte. Dann muss man die RA-Kosten (und Verfahrenskosten) selbst tragen und das kann auch noch etwa 300,00 Euro ausmachen (ohne Gerichtskosten).
Also selber abschätzen, ob es sich rentieren könnte, sein Recht einzuklagen oder vom RA entsprechend beraten lassen!
MfG
webcruiser
lk
Hallo Knut,
die Versicherung zahlt nur den ganzen Betrag wenn eine Rechnung der Werkstatt vorliegt. Eine Abrechnung nach einem Kostenvoranschlag führt im Normalfall dazu das die Versicherung den Betrag ohne die Mehrwertsteuer bezahlt. Ein Anwalt wird in diesem Fall höchstwahrscheinlich nichts bringen. Wenn man aber eine Rechtschutzversicherung hat kann man es ja mal versuchen. Wenn aber der Wagen schon verkauft ist, was will man dann noch reparieren lassen.
Grüße
Georg