Im April habe ich mit meinem Fiat Uno der Teilkasko versichert ist, in einen Opel Tigra vorne an der Stoßstange od. Kotflügel einen 20 cm langen Kratzer gemacht. Hab diesen Unfall noch am gleichen Tag meinem Versicherungsvertreter gemeldet. Dieser wollte warten wie hoch die Kosten sind und dann die weitere Vorgehensweise mit mir besprechen. Die Besitzerin hat sich erst vor einem Monat (im Juni) über einen Anwalt bei mir gemeldet. Der Anwalt wollte sämtliche Daten von mir wissen: wann, wie, wo usw. der Unfall passiert ist. Erst jetzt hab ich über meine Versicherung eine Kopie, eines Scheckes an den Anwalt gerichtet, erhalten. Die Kosten betrugen 3364,- DM: Setzt sich aus Fahrzeugschaden 1844,- ; Mietfahrzeugkosten 873,- ; Gutachtenkosten 341,62 ; Sonst. Auslagen 40,- ; Anwaltgebühren 265,29 zusammen. Die Besitzerin hat mir weder das Gutachten, noch sonstige Unterlagen zukommen lassen. Eine Zeugin für den Unfall habe ich auch. Sind diese Kosten berechtigt?
Gutachten…
Hallo Matthias,
ich denke, diese Kosten sind so in der Höhe berechtigt. Selbst der Anwalt hat noch moderat verdient… ich kenne da ganz andere Abrechnungen.
Ein Gutachten muss zumindest dem zukommen, der den Schaden bezahlen muss. Das ist dein Versicherer, er hat dieses Gutachten, sonst hätte er nicht gezahlt.
Dein Recht ist es jetzt, bei der Versicherung anzufragen und das Gutachten anzufordern. Sollten dabei Unstimmigkeiten sein, kannst du dies der Versicherung nochmals mitteilen.
Gruß
Marco
Moien!
Anwalt gerichtet, erhalten. Die Kosten betrugen 3364,- DM:
Setzt sich aus Fahrzeugschaden 1844,- ; Mietfahrzeugkosten
873,- ; Gutachtenkosten 341,62 ; Sonst. Auslagen 40,- ;
Anwaltgebühren 265,29 zusammen. Die Besitzerin hat mir weder
das Gutachten, noch sonstige Unterlagen zukommen lassen. Eine
Zeugin für den Unfall habe ich auch. Sind diese Kosten
berechtigt?
Stoßstange lackieren kostet bei mir schon 1000DM - wenn dann noch was am Kotflügel gemacht wird kommt das schon hin (vorallem da bei Versicherungen eh eine paar Prozent aufgeschlagen werden ;o)))
Was die Mietfahrzeugkosten angeht möchte ich die Höhe bezweifeln, denn der Wagen wurde kaum 7 Tage lang repariert. Das Lackieren dauert zwar, da es net in der Werkstatt gemacht wird, doch 6-7 Tage nu auch net.
Bei den Gutachternkosten gibt es schon Urteile, ab wann die gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen. Bei diesem Falle dürfte man sogar Chancen haben die abzulehnen, da es völlig Mumpitz war diesen zu beauftragen…
Die Anwaltsgebühren sind nicht moderat sondern richten sich nach der BRAGO - von daher fix
Bernd