Hallo Harry,
muss ich prinzipiell einen KFZ-Schaden an einem Unfallgegner meiner Versicherung melden?
Das ist sinnvoll, wenn ihr euch nicht gleich darauf einigt, wegen der Geringfügigkeit des Schadens beider Seiten auf jeglichen Schadensersatzu zu verzichten.
Der Unfallgegner war im Unrecht.
Wenn er Zeugen hat, die das anders sehen, du aber niemanden, der für dich spricht, hast du schlechte Karten.
Jetzt will der Unfallgegner auch sog. Vorschäden mit reparieren lassen und dreht die Schuldfrage um.
Die Schuldfrage ist wie gesagt Zeugensache. Schadensersatzpflicht besteht nur für Schäden, die bei dem Unfall entstanden sind.
Die Polizei wurde nicht hinzugezogen.
Wenn man das tut, lehnt sie bei Bagatellfällen zunehmend die Unfallaufnahme ab.
Muss ich in dem Fall überhaupt reagieren?
Ja, wenn du nicht das Risiko eingehen willst, dass er vor Gericht geht und du dann einen Rechtsanwalt bezahlen musst.
Wenn du es deiner Versicherung meldest, machen die beiden Versicherungen die Schuldfrage aufgrund eurer und evtl. Zeugenaussagen unter sich aus. Fällt die Entscheidung zu deinen Gunsten aus, kostet dich das nichts, im anderen Fall Rückstufung beim Schandenfreiheitsrabatt.
(Der Artikel passt vielleicht eher unter „Recht“ …
Hierhin aber auch. Versicherungsrecht eben.
Danke
Bitte!
Liebe Grüße
Peggy