Kfz schaden

hallo,
wenn jemanden unverschuldet sein PKW kaputtgefahren wird
und dann Dekra-Gutachter eine Bewertung des Unfallschadens macht.

Muß die Versicherung genau den Geldbetrag überweisen der im Dekra-Gutachten steht oder darf die Versicherung die kosten kürzen weil ein Leihwagen bei nichtreparatur nicht gebraucht wurde.
einfach 800 Euro abziehen ohne Grund?
danke
Friedrich

Hi,

Muß die Versicherung genau den Geldbetrag überweisen der im
Dekra-Gutachten steht oder darf die Versicherung die kosten
kürzen weil ein Leihwagen bei nichtreparatur nicht gebraucht
wurde.
einfach 800 Euro abziehen ohne Grund?

Leihwagen wird nur bezahlt, wenn auch einer geliehen wurde… Alternativ gibt es einen gewissen Betrag für den Nutzungsausfall wenn man während der Reperatur auf den Leih-KFZ verzichtet. Die genauen Regeln sind mir aber nicht geläufig. Diese Kosten sind aber auch nicht im Gutachten aufgeführt.
Was aber mittlerweile abgezogen werden darf ist die Mehrwertsteuer. Im Gutachten sind die Reperaturkosten incl. Mehrwertsteuer angegeben. Wird die Reperatur nicht (oder in Eigenregie) ausgeführt, ersetzt die gegnerische Versicherung nur den Netto-Betrag.
Ich vermute, die 800€ sind der Betrag der MwSt für die Reperatur.

Gruß Stefan

Hi Stefan,

ich kann mir schon vorstellen, das die das Nutzungsausfall-Geld bzw. den Posten ‚Leihwagen‘ ebenfalls streichen (dürfen) wenn der Wagen nicht repariert wird. Schließlich sind auch das alles Kosten, die nicht anfallen, wenn der OP den Wagen unrepariert weiterfährt.
Sollte er den Wagen Privat reparieren lassen kann er die Kosten für die Ausfalltage IMHO noch nachträglich abrechnen. Ebenso kann er bei Eigenreparatur die Mehrwertsteuer für die Ersatzteile bei der Versicherung geltend machen… allerdings nur gegen Vorlage der Ersatzteilrechnungen.

Grüßle
Frank K.

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Hallo Friedrich
laut neustem Gerichtsurteil muss die Versicherung den geschätzten Reperaturbetrag zu 100 % zahlen, gleichgültig, ob er von einer Fachwerkstatt, einem Hinterhofschrauber oder gar nicht ausgeführt wurde.

Kam in irgendwelchen Nachrichten diese Woche.
Nicht bezahlt wird nichtgemieteter Leihwagen

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,
soweit richtig. Gutachten ist aber keine Reparatur, daher kann hier bedingungsgemäß gekürzt werden.

Gruß
Marco

hallo Marco,
seit neuestem Gerichtsunteil nicht mehr! War auch ganz baff!
Urteilsbegründung: es geht die Versicherung nichts an, was der VN mit seinem Auto macht: ob er es reparieren lässt oder selbst macht oder so lässt.

Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

in dem besagten Fall ging es darum, dass die Klägerin ihr gutes auto in der Fachwerkstatt reparieren lassen wollte bzw. von dort ein Gutachten vorgelegt hat. Auf dieses Gutachten wollte sie dann ihre Auszahlung haben.

Die Versicherung jedoch sagte, dann brauchen wir den hohen Lohn der Fachwerkstatt nicht akzeptieren, sondern kürzen auf ortsüblichen Lohn.

Daraus entstand eine Differenz von ca. 3.000 Euro in dem Schadenfall. Also klagte die Kaskogeschädigte.

Und hierauf bezieht sich das Urteil. Man braucht sich also nicht vorschreiben lassen, von wem man das ganze machen lässt. Das ist der Sachverhalt. Und wenn man dann darauf die Auszahlung will, dann muss gezahlt werden auf dieses Gutachten und nicht auf ein anderes.

In meinen Augen keine Abänderung von bisheriger Regelung.

Gruß
Marco

btw. ich glaube es war eine DV. :smile: