bei meinem Auto wurde en Schaden verursacht. Die Schadensregulierung soll über die Versicherung abgewickelt werden. Laut Kostenvoranschlag werden für die Reparatur voraussichtlich 2-3 Tage benötigt. Die Schadenshöhe beträgt etwa 500 Euro (ohne Leihwagen).
Die Schadensregulierung soll über einen Kostenvoranschlag abgewickelt werden.
Meine Fragen:
1.) Besteht ein Anspruch auf einen Leihwagen für die Zeit der Reparatur?
2.) Werden die „Kosten“ für einen Leihwagen von der KfZ-Versicherung übernommen auch wenn über einen Kostenvoranschlag abgerechnet wird oder muss der Leihwagen auch tatsächtlich in Anspruch genommen werden?
3.) Wird ggfls. nur eine Pauschale erstattet wenn der Leihwagen tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird?
4.) Welche Beträge werden vom Kostenvoranschlag abgezogen (meines Wissens nach die Mehrwertsteuer und sog. Verbringungskosten)?
5.) Wie hoch wird der Abzug der Verbringungskosten sein (gibt es eine Pauschale)?
1.) Besteht ein Anspruch auf einen Leihwagen für die Zeit der
Reparatur?
Ja.
2.) Werden die „Kosten“ für einen Leihwagen von der
KfZ-Versicherung übernommen auch wenn über einen
Kostenvoranschlag abgerechnet wird oder muss der Leihwagen
auch tatsächtlich in Anspruch genommen werden?
Wenn Du den Leihwagen nicht nutzen willst, bekommst Du für Dein KFZ eine Nutzungsausfallentschädigung.
3.) Wird ggfls. nur eine Pauschale erstattet wenn der
Leihwagen tatsächlich nicht in Anspruch genommen wird?
Ja, sie oben.
4.) Welche Beträge werden vom Kostenvoranschlag abgezogen
(meines Wissens nach die Mehrwertsteuer und sog.
Verbringungskosten)?
Das hängt unter anderem vom Schaden ab. Bei augetauschten Teilen mußt Du mit einem Neu-für-Alt Abzug rechnen.
Ersetzt wird der Schaden, der dir tatsächlich entstanden ist. Wenn du nach Koco abrechnest hattest du keinen Ausfall, deshalb war kein Mietwagen notwendig. Also wird dir dieser auch nicht erstattet. Ebensowenig ist keine mehrwertsteuerpflichtige Leistung entstanden. Also abrechnung nur netto.
Gruß
Michael
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