Kfz - Schaden

Hallo zusammen,

bei folgendem Fall wäre ich um Eure Hilfe dankbar.

Person A versichert einen PKW bei Versicherung 1. A verursacht einen Unfall nach sechs Wochen hat jedoch „vergessen“ seinen Beitrag bei 1 zu zahlen. 1 kündigt daraufhin den Vertrag und verlang von A Ersatz des Schadens - soweit unstrittig für mich.

A geht zu Versicherung 2 und versichert (und zahlt:smile: seinen PKW neu.

Nun schickt 1 an 2 eine Mitteilung, über den Unfall. Daraufhin stuft 2 den A in seiner Klasse hoch. 1 sagt sie sei - obwohl A den Schaden selbst bezahlt hat - dazu verpflichtet den Schaden zu melden?

A hat also den Schaden an sich wie auch die höhere Prämie zu zahlen? Das kann doch alles nicht wahr sein oder?

Vielen Dank für Eure Tips

LG

Hallo zusammen,

auch hallo,

Nun schickt 1 an 2 eine Mitteilung, über den Unfall. Daraufhin
stuft 2 den A in seiner Klasse hoch. 1 sagt sie sei - obwohl A
den Schaden selbst bezahlt hat - dazu verpflichtet den Schaden
zu melden?

Ja, denn es werden die Schäden gemeldet, nicht deren Zahlung.

A hat also den Schaden an sich wie auch die höhere Prämie zu
zahlen?

Ja.

Das kann doch alles nicht wahr sein oder?

Doch, es ist so.

Vielen Dank für Eure Tips

Gerne.

LG

Gruß Keki

hi,

das hauptproblem liegt wohl darin, daß so oder so der schaden vom versicherungsnehmer verursacht wurde, erstmal gleichgültig ob selbst beglichen oder nicht.
für eine versicherung zählen, wenn sie einen neuen versicherungsnehmer versichern, nicht nur die höhe der vorschäden, sondern auch die anzahl und die „frequenz“. bei jemandem, der innerhalb von 6 wochen nach vers.-beginn schon einen schaden verursacht, ist die statistische wahrscheinlichkeit eines schadensfalles höher einzuschätzen als bei jemandem, dem das nicht passiert ist.
daß die versicherung 2 darauf „hochstuft“, ist nachvollziehbar. ganz brenzlig wird´s dann noch, wenn der versicherungsnehmer der versicherung 2 - bewußt oder nicht - „verschwiegen“ hat, daß es einen vorschaden gab (unbeachtlich dessen, daß er den schaden indirekt selbst reguliert hat. reguliert hat diesen nämlich wohl versicherung 1, und hernach schadenersatz vom vers.-nehmer gefordert).
einzige möglichkeit des versicherungsnehmers aus meiner sicht: versuchen, mit versicherung 2 einen „kulanten deal“ zu finden. wenn sich versicherung 2 stur stellt, kann der versicherungsnehmer ja außerordentlich kündigen (wegen der beitragserhöhung). ob er allerdings dann noch eine andere/günstige versicherung findet?

saludos, borito

A hat also den Schaden an sich wie auch die höhere Prämie zu
zahlen? Das kann doch alles nicht wahr sein oder?

Das wurde durch den Versichererwechsel hervorgerufen, den A durch Nichtzahlung der Prämie selber provoziert hat. A könnte mit der neuen Versicherung sprechen, die Zahlung des Schadens belegen und um Neueinstufung bitten. Aber Vorsicht, die Verhandlungsposition ist wegen der Vorgeschichte nicht besonders günstig.

versicherungsnehmer ja außerordentlich kündigen (wegen der
beitragserhöhung). ob er allerdings dann noch eine
andere/günstige versicherung findet?

Diese Art der Beitragserhöhung rechtfertigt keine Kündigung. Der Beitrag wurde Aufgrund der neuen SF-Klasse ( nach dem Unfall ) erhöht und nicht aufgund einer Tariferhöhung des Versicherers. Ain sogenanntes „außerordentliches Kündigungsrecht“ besteht in diesem Fall nicht.

Killvaas

hallo,

da wirds nicht viel zu verhandeln geben.
wenn der schaden selbst beglichen wurde, dann kann 1 den vertrag schadenfreistellen. ein anruf dort und der käse ist gegessen.
1 wird 2 darüber informieren und 2 wird den sf korrigierten, fertig.

anders sieht es aus wenn es sich um einen schaden mit alkohol, drogen oder fahrerflucht handelt.

mfg
snake

Vielen Dank für Eure kompetenten Antworten. Ich wünsche Euch einen guten Rutsch. LG

Naja, das mit dem Risiko, weil einer schon mal nen Schaden verursacht hat, halte ich zwar für menschlich naheliegend, aber absolut irrelevant in diesem Fall. Es gab ja keinen Versicherungsschaden, da eben selbst bezahlt wurde, egal aus welchem Grund. Versicherer bieten einem bei kleinen Schäden ja auch von selbst an, selbst zu regulieren, auch im Nachhinein, um nicht hochgestuft zu werden.

Ich würde mich an meinen Rechtsschutz wenden und genau abwägen:

  1. Wie hoch war der Schaden? Lohnt es sich, diesen auf die erste Versicherung abzuwälzen und dann natürlich hochgestuft zu werden?
  2. Oder darauf bestehen, da keine Leistung erfolgt ist, hat auch keine Hochstufung zu erflogen.

Das glaube ich so nicht!
Ich kann doch tausendmal gegen einen Borstein fahren oder sonst was und wenn die Versicherung dabei nichts leistet, selbst wenn sie informiert würde, werde ich nicht gleich hochgestuft.

dann probiers doch einfach mal bei deiner versicherung aus. du wirst erstaunt sein ^^

dann probiers doch einfach mal bei deiner versicherung aus. du
wirst erstaunt sein ^^

Ich hatte den Fall bereits. Mir wurde rückwirkend angeboten selbst zu zahlen und nicht hochzustufen. Da ich damals eh sehr hoch war, habe ich das Angebot nicht angenommen.

Mit welcher Begründung sollte denn hochgestuft werden, wenn gar kein Schaden reguliert wurde?

hallo,

Mir wurde rückwirkend angeboten
selbst zu zahlen und nicht hochzustufen.

das ist nix neues und auch in den meisten akb so festgelegt, dass ein rückkaufangebot an den vn rausgeht wenn eine bestimmte schadensumme nicht überschritten wurde. hat aber mit der frage des te nix zu tun

Mit welcher Begründung sollte denn hochgestuft werden, wenn
gar kein Schaden reguliert wurde?

gdv-musterbedingungen:
I.4.2.1 Ein schadenbelasteter Verlauf des Vertrags liegt vor, wenn Sie uns während eines Kalenderjahres ein oder mehrere Schadenereignisse melden, für die wir Entschädigungen leisten
oder Rückstellungen bilden müssen.

genau diese rückstellungen hat der versicherer des te erstmal bilden müssen nachdem der schaden gemeldet wurde. danach war der vertrag schadenbelastet und führt erstmal zur rückstufung. von einer selbstübernahme wußte der versicherer im vorliegenden fall offensichtlich nichts. deshalb ist der vertrag immer noch belastet gewesen. wie ich schon sagte: ein anruf beim alten versicherer und der käse ist gegessen.

snake

Hallo,

was ist hier Deiner Meinung nach nicht richtig gelaufen? Die AKB regeln eindeutig, dass ein Vertrag NICHT mehr schadenfrei ist, wenn der Versicherer einen Schaden beglichen oder Rückstellungen gebildet hat.

Andererseits gilt ein Vt als schadenfrei, wenn der Versicherungsnehmer die Aufwendungen des VR freiwillig (!) erstattet hat. Im vorliegenden Fall gab es aber keine freieillige Rückzahlung, sondern eine Regressforderung.

Grüße, M