KFZ-Schaden; Abzug Alt für Neu ab rechtens?

Hallo,

hatte unverschuldet einen Auffahrunfall; im Gutachten hat der Gutachter ca. 200 Euro Abzug Alt für Neu angesetzt. Muss mir die gegnerische Versicherung bzw. der Unfallverursacher nicht diesen Schaden trotzdem ersetzen?? Bei der Reparatur habe ich das Teil instandsetzen lassen, um im Rahmen des Kostenvoranschlages zu bleiben.

Danke für alle Hinweise! Gudrun

Hi Gudrun,

vielleicht hilft Dir das hier

„Von den Reparaturkosten darf die Versicherung einen �Abzug neu für alt� machen, wenn durch den Einbau neuer Teile in Ihr Fahrzeug eine Wertverbesserung am Wagen eintritt, KG VersR 85, S. 272 = zfs 85, S. 105.“

kannst Du auch hier nachlesen:
http://www.ra-kassing.de/vrbrauch/rechtgeb/verkehr/s…

Wenn also zum Beispiel etwas lackiert werden mußte und dadurch der Wert des Fahrzeuges heraufgesetzt wurde, dann kenn der VR einen Abzug neu für Alt vornehmen.

Hoffe ich konnte helfen.
SnakeShit