KFZ-Schaden an Dienstfahrzeug

Hallo,
Freiberufler bewegt Fahrzeug im Rahmen einer Arbeitsanweisung, es entsteht Sachschaden (wohl kaum als grob fahrlässig zu bewerten)… Der Halter des Fahrzeuges ist selber freiberuflich für den gleichen Arbeitgeber tätig, und stellt sein Privatfahrzeug als Arbeitsfahrzeug zur Verfügung… und klagt jetzt gegen den anderen Freiberufler auf Schadensregulierung… Wie ist das rechtlich zu bewerten?

Hallo, die rechtliche Wertung wovon?

Schaden ist vorhanden, Verursacher auch.

Von eventuellen Einschränkungen der Haftung kann ich nichts lesen.

Wer einen Schaden veruracht, hat die Pflicht der Regulierung.
Ob nun aus eigener Tasche oder über eine Versicherung ist dem Schadenverursacher überlassen.

Wer einen Schaden erleidet darf doch erwarten dass derjenige der ihn verursacht hat, auch dafür gerade steht.
Da Du schreibst, dass der Geschädigte nun den Verursacher auf Schadensregulierung verklagt, wird wohl der Verursacher seine
„Schuld“ nicht so richtig einsehen wollen.
Da bleibt ihm nur der Klageweg.

Rumburak

hmmm…
grundsätzlich einverstanden.
aber: gilt das auch im Falle eines weisungsgemäss ausgeführtem Arbeitseinsatzes? Damit verschiebt sich der Schadensfall aus dem Verkehrsrecht zum Arbeitsrecht, oder? Und müsste der Geschädigte sich nicht eher an den Arbeitgeber halten zur Regulierung?

hmm,
dazu von mir ein klares Jein weil,
niemand von uns kennt für diesen Einzelfall alle Details.

Freiberufler A leiht Freiberufler B für einen Auftrag sein Privatauto.
Soweit so gut.

Der Halter des Fahrzeuges ist selber freiberuflich für den gleichen :Arbeitgeber tätig,

Wie passt ein Arbeitgeber in dieses Freiberuflerverhältnis?
Tell me more.
Oft haben große Firmen sog. Gruppenversicherungen für Kfz.
Hier sind die Regulierungsmodi für Schäden an vom AG bereitgestellten Kraftfahrzeugen auch gereglt.
Wenn die Beiden nichts geregelt haben, klagt A auf Schadensregulierung durch B, weil B nicht regulieren will.
Ist sein gutes Recht.
Ich glaube nicht, dass ein Arbeitgeber, was auch immer er mit 2 Freiberuflern zu tun hat, für Schäden eintritt, die B an Sachen von A verursacht hat.

Rumburak

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Grundsätzlich muß der Schaden ersetzt werden.
Wenn er nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde, ist die Erstattungssumme auf die Höhe der Selbstbeteiligung einer Kaskoversicherung beschränkt. Also meist 1000 Euro.

ok… jein…
also… der Fahrzeughalter ist Gruppenleiter, gibt Dienstanweisung, sein Fahrzeug, das als Arbeitsfahrzeug dient für eine bestimmte Arbeit, zu versetzen. Freiberufler machts und es entsteht ein Schaden. Beide sind im Rahmen eines Arbeitseinsatzes für den gleichen Arbeitgeber unterwegs.
Macht das jetzt irgendetwas klarer?

also… der Fahrzeughalter ist Gruppenleiter, gibt
Dienstanweisung, sein Fahrzeug, das als Arbeitsfahrzeug dient
für eine bestimmte Arbeit, zu versetzen. Freiberufler machts
und es entsteht ein Schaden. Beide sind im Rahmen eines
Arbeitseinsatzes für den gleichen Arbeitgeber unterwegs.
Macht das jetzt irgendetwas klarer?

Nein es verwirrt nur noch mehr.
Freiberufler sind in der Regel Menschen, die Freiberuflich tätig sind.
Sie haben keinen Arbeitgeber im arbeitsrechtlichen Sinn. Eher Auftraggeber, aber das ist was anderes. Ebenso Scheinselbständige.
Insofern spielt ein Arbeitgeber keine Rolle. Die Überlassung eines Fahrzeuges zwischen 2 Freiberuflern ist eher privatrechtlich als arbeitsrechtlich zu beurteilen.

Ich bleibe bei meiner Aussage, dass A klagen darf/muss, wenn B nicht regulieren will.

Rumburak

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danke für de einschätzung…