Hallo,
welche Rechte hat man, wenn durch einen unverschuldeten Unfall an einem 14-Tage alten Neuwagen ein Schaden in Höhe von ca. 4000 EUR entsteht? Der Schaden wird durch die Versicherung des Unfallverursachers behoben, aber es entsteht ja ein erheblicher Wertverlust am Neuwagen. Bekommt man diesen ersetzt? Hat man Anspruch auf einen komplett neuen Wagen, oder muss man sich mit einer Reparatur zufrieden geben? Vielen Dank.
Hi
zum einen wäre die Frage besser im Rechtsbrett aufgehoben und zum zweiten fehlt die angabe über Fahrzeugtype und Schadensart .
z.b.
Ein Chayenne fährt auf einen stehenden Audi A6 mit Hängerkupplung an einer Tankstelle auf ( der A6 war am Tanken ), der A6 hat keinen Schaden , vorsorglich wurde der Rahmen vermessen , aber es war nichts beschädigt .
Beim Chayenne war das Kühlergitter , die Frontnase , der Wasserkühler und der Ölkühler kaputt , Schaden ca 6000,- Euro .
trotzt erheblicher Reparaturkosten gilt der Chayenne weiterhin als Unfallfrei , da nur Plastikteile und Teile vom Kühlsystem ersetzt wurden.
Da die Unfallbeschädigungen absolut unterschiedlich sind , kann ein Kfz-ler nicht beantworten in wie weit die Versicherung einen Schadenseratz auf Basis einer Wertminderung zahlen muss
gruss
Toni
Hallo !
Soviel ich weiss,bekommt man natürlich keinen Neuwagen „nur“ weil der fast nagelneue Wagen einen Unfall hatte,der ja mit 4.000 € zu repararieren ist.
Es gibt schon einen Zuschlag für den Wertverlust,der kommt noch oben drauf,er soll den echten Verlust ausgleichen,den man später oder gleich beim Verkauf hätte(weil man „Unfallwagen“ angeben muss).
Erwarte da nicht zuviel, mehr wie 1.000 € kommen da nicht heraus,eher weniger.
Hinzu kommt Nutzungsausfall für die Reparaturtage in der Werkstatt.
Gerade beim unverschuldeten Unfall und der Abwicklung mit der VS sollte man sich schon helfen lassen(Anwalt),auch mit eigenem Gutachter über Schaden und Wertverlust.
MfG
duck313
Hi,
zum einen wäre die Frage besser im Rechtsbrett aufgehoben…
stümmt!
Ein Chayenne fährt auf einen stehenden Audi A6 mit
Hängerkupplung an einer Tankstelle auf…
…Schaden ca 6000,- Euro
…trotzt erheblicher Reparaturkosten gilt der Chayenne weiterhin
als Unfallfrei , da nur Plastikteile und Teile vom Kühlsystem
ersetzt wurden.
Schlechtes Beispiel!
Punkt 1. Unfallfei in der Rechtsprechung ist (i. d. R. vereinheitlicht, aber dennoch Fallabhängig!) alles NICHT, was über eine Lackierung hinausgeht…!
Punkt 2. Schon die genannte Schadensumme läßt eine merkantile (nicht technische) Wertminderung erkenen.
gruss
Toni
Gruß
rollifern
Hi,
Hallo,
…Der Schaden wird durch die Versicherung des
Unfallverursachers behoben,
reguliert
aber es entsteht ja ein
erheblicher Wertverlust am Neuwagen.
Wie erheblich, hängt sicherlich mit dem Neuwagenwert zusammen.
Bekommt man diesen ersetzt?
Wie hoch die merkantile Wertminderung ist, bestimmt der Sachverständige.
Hat man Anspruch auf einen komplett neuen Wagen, oder
muss man sich mit einer Reparatur zufrieden geben? Vielen
Dank.
I. d. R. muß man sich mit der Reparatur zufrieden geben. Ob der Wagen neu ist oder nicht, ist übrigens gar nicht so wichtig. Es kommt auf den (Rest)Wert des Objekts an.
Gruß
rollifern