Kfz-Schaden bei Versicherung wie abrechnen?

Angenommen, Herr X fährt Herrn Y in die Autotür, es entsteht eine Beule und ein paar Kratzer im Lack. Der Schaden wird der Versicherung von Herrn X gemeldet, die fordert erst mal die Polizeiakte an. Danach bekommt Herr Y ein Schreiben von der Versicherung von Herrn X wo drinsteht: „Wir haben die Ermittlungsakte eingesehen und gehen von unserer Einstandspflicht aus. Bitte reichen Sie uns die Abrechnungsunterlagen ein.“

Nun fährt Herr Y ein Auto, das bereits 12 Jahre alt ist und möchte eigentlich das Geld für die Reparatur von der Versicherung (Schadensersatz) haben, aber den Schaden nicht reparieren lassen sondern den Schaden selbst so gut es geht kaschieren (Lackstift usw).

Herr Y hat bei einer Werkstatt angerufen, die jedoch einen Sachverständigen empfiehlt, da der Schaden mögicherweise höher ist als der Zeitwert des Autos, dass dann als wirtschaftlicher Totalschaden bezeichnet werden könnte, was also Probleme bereitet. Als Herr Y bei der Werkstatt erwähnt, nur einen Vorkostenanschlag haben zu wollen, möchte die Werkstatt nicht wirklich an die Sache „ran“.

Was ist zu tun ohne die Sache zu verkomplizieren? Hat man eine Reparaturpflicht? Kann man den Schaden nicht mehr über einen Vorkostenanschlag abrechnen und das Geld behalten?

Hallo,

mal der Reihe nach:
Es gibt keine Reparaturpflicht. Lediglich die Mehrwertsteuer der Reparatur wird nur dann erstattet wenn auch eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

Klassisch wäre die Ermittlung des Schadens Aufgabe eines Gutachters. Die Kosten des Gutachters muss die Versicherung zahlen.
Allerdings ist hier eine Verhältnismäßigkeit zu beachten: Wenn die Reparaturkosten (bzw. der Restwert) unter 400 Euro liegen kann die Versicherung bei den Gutachterkosten meckern. Der Gutachter ist auch verpflichtet einen sog. Vorschadenabzug zu machen, hatte also z.B. die Tür vor dem Unfall schon Rostlöcher und Dellen dann kann der Schadenersatz entsprechend gekürzt werden.
All dies wissen aber seriöse Gutachter. Das einfachste dürfte sein bei der DEKRA oder einer vergleichbaren Gutachterstelle vorzufahren und die einfach mal zu fragen.

P.S.: Beule = Nach außen gewölbt, Delle = Eingedrückt :smile:

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

Herr Y sollte die Sache einfach einem Anwalt übergeben. Die gegnerische Versicherung muß auf alle Fälle die Anwaltskosten erstatten, und der weiß, wie man das am besten handhabt.

Meiner Erfahrung nach wird man bei allen Versuchen, das selber mit der Versicherung zu regeln von dieser über den Tisch gezogen.

Gruß Ebi