Kfz-Schaden durch Anhänger. Wer zahlt?

Hallo an alle Versicherungsspezialisten!

Mir ist etwas dummes passiert: Ich hatte meinen PKW-Anhänger mit Bauholz beladen und da es zu lang war, ragte das Holz vorne und hinten jeweils ca. 0,5 m raus.
Beim Rückwärtsfahren in den Hof habe ich wohl zu stark eingeschlagen und den Winkel unterschätzt, jedenfalls hat mir das Holz am Heck des PKW eine Daumennagel große Delle eingedrückt. Die Delle kann nicht herausgezogen werden, da sie zu tief ist, d.h., es müsste ausgebeult und lackiert werden. Schaden: ca. 1.000 Euro!
Nun meine Frage: ich habe für das Auto eine Vollkaskoversicherung mit Rabattretter, d.h., pro Jahr habe ich ein Schaden “frei”, also ohne im Folgejahr hochgestuft zu werden. Allerdings mit 300 Euro Selbstbeteiligung.
Der Schaden wurde ja aber durch den Anhänger bzw. dessen Ladung verursacht. Wird der Schaden nun über die Hänger-Versicherung abgewickelt, was zwar eine Höherstufung zur Folge hätte, aber trotzdem wesentlich günstiger für mich wäre oder muss ich den Schaden über die KFZ-Vollkasko abwickeln?
Wie sieht das versicherungsrechtlich aus?
Ergänzender Hinweis: PKW + Hänger sind beide auf mich und bei der gleichen Gesellschaft versichert.

Gibt / gab es schon ähnlich gelagerte (dämliche) Fälle oder Gerichtsentscheide hierzu?

Vielen Dank schon jetzt an alle, die mir hier fachlichen Rat geben können!

Hallo,

also über die Haftpflicht des Anhängers kann der Schaden nicht reguliert werden, da es ein Eigenschaden ist. Die Haftpflicht leistet nur bei Schäden, die man dritten zufügt.

Insofern bleibt nur die Kasko. Ich würde zwar davon ausgehen, dass das auch bezahlt wird, eine Vorabklärung wäre aber wegen des kuriosen Zustandekommens auf jeden Fall ratsam! :wink:

Toi toi und beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Hallo Alex,

vielen Dank für die superschnelle und qualifizierte Auskunft. Werde dann wohl meine Vollkasko in Anspruch nehmen…

Viele Grüße aus dem Südbadischen!
Thomas

Der Schaden kann nur über die VK Ihres Pkw beglichen werden.

LG

Stephan Brückner

Hallo,

der Schaden wird durch die VK gezahlt und auch mit Rabattretter würde ich diesen „kleinen“ Schaden selbst zahlen um den Rabattretter nicht zu verlieren…

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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Hallo,

wenn der Anhänger zum Zeitpunkt des Schadens am ziehenden (oder in diesem Fall schiebenden) Fahrzeug hing, ist grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlungspflichtig.
Wenn jedoch dies das eigene Auto war / ist, dann greift die Haftpflicht nicht, da diese ausschl. Schäden gegenüber Dritten zahlt.
Es bleibt also nur die VK-Regulierung, wobei ich - trotz Rabattretter - empfehle, zu prüfen ob eine Inanspruchnahme der VK wirtschaftlich Sinn macht: der Rabattretter gilt nämlich nur solange, wie der Kfz-Vertrag auch beim selben Versicherer besteht!

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich kann hier leider nicht weiterhelfen.

Gruß,
Micha