Sehr geerte Damen und Herren,
Heute ich war lezte wer hat den Anhänger angekupelt hat. an den Kunden Fahrzeug.
Aber ich weis genau, das ich alle reinfolge gemacht und dazu am deichsel zwei mal gezogen habe, und meine personliche Finger kontrolle gemacht habe (Ich hab den Kuglekopf abgetastet und habe damit kontrolliert ob er drin ist). Verkäufer und Kunde blieben beim Anhänger. Ich bin zum nächsten Kunden gegangen. Nach ungefähr 15 Minuten kam der Kunde wütend zu mir herüber und zeigte, dass das Auto und Anhänger schaden erlieten haben. Der Anhänger hatte total Schaden und beim Auto war die Stoßstange und die Heckklappen beschädigt. Der Kunde hatte Vollkaksoversicherung mit Selbstbeteiligung 350€ und jetzt will der Kunde die 350€ plus die 250€ die Kosten von dem Gebrauchtanhänger haben.
Jetzt ist die Frage ob ich die Schuld habe oder nicht. Welche Folgen können sich daraus ergeben.
Mein lieber Freund:
Ich bin in Südamerika (Chile) wohnhaft, wo in solchen Fällen die Werkstatt die Verantwortung hat. Ich kann gut verstehen dass Sie das Arbeitsprotokoll richtig
gefolgt und ausgeübt haben, aber dies klingt wie in der Scherzsituation wo der Arzt aus dem Operationssaal kommt und der wartenden Familie glattweg sagt: Ja, die Operation war ein glatter Erfolg, leider ist der Patient tot. Bei Ihnen ist es doch so ziemlich ähnlich. Sie müssen für die Schaden aufkommen. Normalerweise müsste doch die Werkstatt versichert sein, es kann doch passieren dass eine Reparatur bzw. Montage nicht 100% richtig ist und dementsprechend dem Kunden einen Schaden verursacht. Das kann doch nicht sein. Der Kunde hat absolut keine Schuld an der ganzen Sache.
Hallo Viktor2011,
leider schreiben Sie nicht was und wie genau passiert ist und ob Sie selbständiger Geschäftsmann oder Angestellter sind.
Fangen wir mit dem Angestellten an: Wenn Sie Angestellter einer Werkstatt oder ähnliches sind, so sind sie über die Betriebshaftpflichtversicherung des Chefs abgesichert (und ich hoffe, dass dieser eine hat). Es kann Ihnen in diesem Fall nur etwas angelastet werden, wenn Ihnen Mutwilligkeit (also absichtliche Zerstörung) oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Beides ist hoffentlich nicht der Fall.
2. Fall, Sie sind selbständig: Dann haben Sie hoffentlich eine Haftpflichtversicherung (die Sie, als Angestellter, auch privat haben sollten!!!) und die derartige Schäden im Zweifelsfall übernimmmt. Im Übrigen ist eine Versicherung nicht nur dazu da Schäden zu bezahlen, sondern auch ungerechtfertigte Schadensansprüche in ihrem Namen abzuwehren. D. h. die Versicherung geht im Zweifelsfall auch vor Gericht mit dem Geschädigten. Auch hier brauchen Sie dann keine Bedenken zu haben, denn das geht auf Kosten der Versicherung und nicht auf ihre Kosten.
Beides hilft nicht? Dann schauen wir mal in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Gem. § 1 hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass er keinen anderen gefährdet. Dazu gehört die Sorgfaltspflicht der Prüfung der „Verkehrssicherheit“ des Gespanns DURCH DEN FAHRER!
§ 14 sagt, dass derjenige, der sein Fahrzeug verlässt dafür zu sorgen hat, dass von diesem keien Verkehrsstörungen oder ein Unfall ausgeht. Hier lässt sich der Rückschluss ableiten, dass dies natürlich auch beim Einsteigen und losfahren zutrifft.
§ 22 (1) „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“
und zu guter letzt:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) DER FAHRZEUGFÜHRER ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ER muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).
Mit anderen Worten: Bei mir würde der „Geschädigte“ auf Granit beißen.
Wenn der Schaden durch die Vollkaskoversicherung bezahlt wurde, dann ist davon auszugehen, dass der Geschädigte in der Versicherung hochgestuft wurde. Wieso macht er dann diesen finanziellen Schaden ihnen gegenüber nicht geltend?
Der Verdacht eines „beabsichtigten Schadens“ liegt hier sehr nah.
hallo viktor,
so ganz verstehe ich dein verhältnis zu dem verkäufer und dem käufer nicht. bist du angestellter und arbeitest mit dem verkäufer für den gleichen chef? Wenn ja, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung deines Chefs.
Bist du schuld? Diese Frage ist nie einfach zu beantworten. Du schreibst du hast alles kontrolliert. Trotzdem kann ein Schaden passieren. War denn der Schaden am Auto vorher definitiv nicht da? Was sagt der Verkäufer? Hat der Verkäufer und der Käufer evtl. nachdem du weg bist auch nochmal eine Kontrolle gemacht und dabei víelleicht etwas gelöst? Ist der Käufer gefahren und dann ist es passiert? Wenn er dir den Schaden gezeigt hat, wer hatte zu diesem zeitpunkt etwas gesehen wie es passiert ist (andere kunden) und wer hat den hänger von kfz weggeschoben nach dem unfall oder stand der hänger noch mit den anhängevorrichtung „in der heckklape“?
viele fragen, ich weiß. du kannst den schaden rein vorsorglich deiner „privten haftpflichtversicherung“ melden, wobei diese hierfür aus meiner sicht nicht aufzukommen hat.
gruß
marago
Hallo, aus Ihren Worten geht nicht hervor, ob Sie angestellt oder selbständig sind. Aber langsam:
Ist der Fahrzeugführer/ Halter für sein Tun verantwortlich und muss alles kontrollieren und
ist er versichert. Allerdings könnte der nun
Anwalt bemühen und müsste versuchen, nachzuweisen, wer die Schuld trägt.
Sollte das gelingen, ist die Verkäufer- Firma (hoffentlich) haftpflichtversichert und dann wird es eine qualifizierte Antwort auf Ihre Frage geben.
Als Angestellter kann es sein, dass der Chef einen vertraglichen Schadenersatz einfordert.
Alles Gute.
Hallo Viktor,
hier ist die Versicherungsabteilung…abgesehen davon ist immer der Fahrer für seine Ladung und Hänger verantwortlich. Vor Fahrantritt hat er alles zu kontrollieren. Außerdem weiß doch keiner ob der nur zu unerfahren war mit Hänger zufahren oder/und hat den evtl. total überladen-deswegen würde ich ganz ruhig bleiben und auf den seine Forderungsaufstellung warten. Die lehnst Du entweder einfach ab oder gehst damit zum Rechtsanwalt. Hier geht es ja um Ermittlung der Haftungsfrage. Wenn Du die Forderung als unberechtigt abgelehnt hast, muss er klagen und dann solltest Du sowieso zum Rechtsamwalt gehen.
Gruss WB
es hört sich für mich so an als wenn Sie Angestellter in einem KFZ Betrieb sind.Von daher ist Ihr Betrieb für solche Schäden versichert.Mitarbeiter können nun mal auch Fehler machen, sind aber dafür nicht Schadensersatzpflichtig.
Gruß
Der Wassenberger
Sehr geerte Damen und Herren,
Heute ich war lezte wer hat den Anhänger angekupelt hat. an
den Kunden Fahrzeug.
Da von Kunden die Rede ist, gehe ich davon aus, dass es sich um einen gewerblichen Schaden handelt.
Dann ist der Unternehmer / Arbeitgeber zuständig und der meldet dies sinnigerweise seiner Betriebshaftpflicht und ggf. den Kfz-Versicherungen von Auto / Hänger, sofern diese in seinem Eigentum stehen.