KFZ Schaden durch Tief Daisy?

Guten Abend zusammen,

ich habe vor einigen Jahren ein Grundstück in der Eifel geerbt. Leider komme ich durch die räumliche Entfernung nur selten bis überhaupt nicht dazu mich um dieses Grundstück zu kümmern.
Nun, beim Tief Daisy ist angeblich ein Ast eines Baumes durch die Scheelast abgebrochen und hat zwei KFZs beschädigt. Dies steht zumindest in einem Schreiben von dem Anwalt der geschädigten Person.
Fotos des Schadens, polizeiliche Anzeigen oder weiteres Beweismaterial liegt nicht vor.
Der Geschädigt macht nun folgendes geltend:

Reparaturkosten für einen Ford Mondeo, BJ 1994, angeblich 87000 km. - 1900 Euro.
Reparaturkosten für einen Renault Kangoo, BJ 2001, 170000 km. - 850 Euro.

Da ich wahrscheinlich die Kosten übernehmen muss frage ich mich, ob diese Reparaturkosten nicht viel zu hoch angesetzt sind? Ich glaube kaum, dass zumindest der Mondeo überhaupt noch diesen Wert hat.

Die zweite Frage ist, ob man mir den Schaden einfach auferlegen kann ohne jegliche Beweisführung.

Über ein Feedback würde ich mich sehr freuen,

Ravs

hallo,denke daß die preise realistisch sind, ansonsten müßte man die genauen daten der autos haben um zb.beim mondeo eine anfrage zum wiederbeschaffungswert zu machen,den der wird wahrsch.wirtsch.totalschaden haben. und von dem wert würde dann der restwert abgezogen werden.ist eine etwas undankbare sache.wenn du daten von dem mondeo hast,dann vergleiche mal den privatmarkt im internet und suche dir drei vergleichbare raus,zähle die verkaufspreise zusammen und teile sie durch 3,dann hast du den wiederbeschaffungswert auf den privatmarkt,so machen es auch die sachverständigen.dann sie´hst du in etwa ob das möglich ist.

bei dem kanngoo ist es eher so daß der schaden schon hinkommen kann. wenn äste auf dach und haube gefallen sind.

aber im gesammten muß der geschädigte nachweisen daß es wircklich so war,etwa durch die polizei oder beweisbilder.

wenn er die nicht hat würde ich es darauf ankommen lassen.

mfg

Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Denke ich übergebe es einen Anwalt.

Gruß Ravs

Hallo Ravs,

Tut mir leid, aber in diesem Fall kann ich Dir nicht weiterhelfen.

MfG
Winfried

Hallo Ravs,

grundsätzlich ist es natürlich schwierig, aus der Ferne die Schadenhöhe zu beurteilen. Grundsätzlich haben Sie natürlich das Recht, sich den Schaden plausibel darlegen zu lassen (Bilder, Gutachten usw.). Auch die Schadenanzeige bei der Polizei muss Ihnen zur Einsicht gegeben werden.

Als Grundstückseigentümer sind Sie für Schäden, die andren daraus erwachsen, haftungspflichtig. Insbesondere wird das durch Schneeräumpflicht und auch durch die Sicherungspflicht (herabfallende Äste usw.) deutlich. Wenn Sie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht haben sind Sie aus dem Schneider. Wenn nicht, dann sieht´s schlecht aus. Für die Zukunft würde ich Ihnen auf alle Fälle raten, eine solche Versicherung abzuschließen, da ja ggf. auch ein Personenschaden (versäumte Räumpflicht) entstehen kann. Das kann für Sie sehr teuer werden.

Wenn ich irgendwie noch helfen kann - mailen Sie mich an.

Viele Grüße

Hallo Ravs, der Grundstückseigentümer muss für den entstandenen Schaden aufkommen, sofern nachweislich der Schaden durch Astschlag seiner Bäüme enstanden ist. Ohne Fotomaterial würde ich nichts zahlen. Die Schadenhöhe der beiden Fahrzeuge kann auch durch einen Gutachter ermittelt werden, falls zweifel bestehen. Die Kosten tragen sie. Ist allerdings nicht so teuer wie immer gedacht. Ob der Wert von 1900,- € zu m Totalschden reicht, und somit nur der Wiederbeschaffungswert die Schadenhöhe darstellt ist nur durch ein Gutachten festzustellen. Im Vorwege reicht auch ein Blick in die Annoncen. Zb. Auto Scout24.
Falls Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben sollten Sie sich mit dieser in Verbindung setzen. Diese kommt idR für den entstandenen Schaden auf. Da heutzutage die Versicherer keine einheitlichen Deckungskonzepte mehr haben fragen sie einfach nach. Falls das Risiko nicht autom. mit drin ist lassen Sie es gegen einen geringen Beitrag einbinden. Als Eigentümer sind Sie auch u.a. für Personenschäden verantwortlich die auf ihren Besitz entstehen. Schöne Grüss und viel Erfolg Sailman