Angenommen bei einem Umzug beschädigt man einen geliehenen Transporter (gewerbliche Autovermietung) an einer Begrenzung. Der Schaden liegt unter der Selbstbeteiligung (Vollkasko),d.h. die Reparaturkosten müssen in voller Höhe selbst getragen weden. Sie die Kosten von der Steuer absetzbar, da diese im Zusammenhang mit einem Umzug entstanden sind?
Wenn ja als was? Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung, etc.
Danke Vorab!