Kfz schaden Mercedes 124er

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hatte gestern auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall und habe nun einige Sorgen, aber mal von Anfang an:
Ich habe mir vor drei Jahren einen sehr gepflegten Mercedes E320 Sportline BJ94 ( 124er) für 4800 Euro zugelegt. Dazu muss ich sagen das ich lange nach genau diesem Auto gesucht hatte und sehr froh war es endlich in diesem Zustand zu bekommen, es gibt nur noch wenige dieser Baureihe die in gutem Zustand sind. Gestern morgen ist mir jemand am Zebrastreifen in den Wagen gefahren, ich habe also einen Heckschaden. Die Dame die mir hineingefahren ist gab am Unfallort zu unaufmerksam gewesen zu sein, Polizei war nicht vor Ort. Wir haben Personalien ausgetauscht und sind weitergefahren. Meinen Wagen habe ich dann gestern Nachmittag in eine Mercedes - Werkstatt gebracht. Diese sagten mir gleich das die Reparatur etwa 4000€ kosten würde und das die gegnerische Versicherung das vermutlich als wirtschaftlichen Totalschaden auslegen werde, also einer Reparatur nicht zustimmen wird. Ich möchte aber das Auto behalten, es gibt kaum noch Modelle dieser Art in Top-Zustand. Muss ich nun bei der Reparatur selber draufzahlen ? Haben Sie einen Rat für mich ?

Vielen Dank im Voraus

Christian

Hallo,

eine Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt, also einen Anwalt einschalten, der sich mit Verkehrsunfallabwicklung auskennt (behaupten alle, viele können es aber nicht).

Ganz knapp: bei den genannten Zahlen müsste eine Abrechnung als Reparaturschaden möglich sein, wenn fachmännisch repariert wird.

Grüße, M

Ich habe mir vor drei Jahren einen sehr gepflegten Mercedes
E320 Sportline BJ94 ( 124er) für 4800 Euro zugelegt. Dazu muss
ich sagen das ich lange nach genau diesem Auto gesucht hatte
und sehr froh war es endlich in diesem Zustand zu bekommen, es
gibt nur noch wenige dieser Baureihe die in gutem Zustand
sind. Gestern morgen ist mir jemand am Zebrastreifen in den
Wagen gefahren, ich habe also einen Heckschaden. Die Dame die
mir hineingefahren ist gab am Unfallort zu unaufmerksam
gewesen zu sein, Polizei war nicht vor Ort. Wir haben
Personalien ausgetauscht und sind weitergefahren. Meinen Wagen
habe ich dann gestern Nachmittag in eine Mercedes - Werkstatt
gebracht. Diese sagten mir gleich das die Reparatur etwa 4000€
kosten würde und das die gegnerische Versicherung das
vermutlich als wirtschaftlichen Totalschaden auslegen werde,
also einer Reparatur nicht zustimmen wird. Ich möchte aber das
Auto behalten, es gibt kaum noch Modelle dieser Art in
Top-Zustand. Muss ich nun bei der Reparatur selber draufzahlen
? Haben Sie einen Rat für mich ?
Christian

zunächst entschuldige ich mich für die „Verspätung“, liegt daran, das durch Blitzschlag mein früherer Laptop erst eingeschickt und als defekt vermeldet wurde. Danach ergaben sich leider Datenverluste, unter anderem bei wer-weiss-wass hinsichtlich User-Name und passwort.

Nun zur Antwort:
die Entschädigungsgrenze eines PKW’s ist abgesehen von einem Neuwagen (1. Jahr Schaden mindestens 80 %, Regulierung dann mit 100 %, 2. Jahr Schaden mindestens 70 %, Regulierung dann ebenfalls mit 100 %, jeweils eine EIGENE VOLLKASKO-Versicherung vorausgesetzt!!!)
immer der Zeitwert.
Bedeutet:
Schaden 4.000 Euro, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert 3.950 Euro, = wirtschaftlicher Totalschaden. In diesem Beispiel würde natürlich jeder die Differrenz von 50 Euro locker selber tragen.

  1. Beispiel
    Schaden 4.000 Euro, Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert 1.250 Euro, ebenfalls wirtschaftlicher Totalschaden, nur muß der Geschädigte, also Du/Sie, die Differrenz von 2.750 Euro berappen / bezahlen.

Grundsätzlich wird ein Liebhaberwert im „Normalfall eines HAFTPFLICHT-SCHADENS“, also durch Unfall / Schädigung durch einen sogenannten Dritten nicht ersetzt.
Einzige Möglichkeit für dich / Sie:
Abschluß einer eigenen Vollkaskoversicherung, die jedoch ebenfalls keinen Liebhaberwert,
(weil nicht nachweisbar, übertriebener maßen würde eine Forderung von z. B. 1.000.000 Euro durch nichts gerechtfertigt sein)
ersetzt sondern nur einen ankerkannten Zeitwert.

Empfohlen sei der AWD und die DEVK-Versicherungsgruppe (dort die Gesellschaft VVV). Unter Umständen wäre die Versicherung für Oldtimer, sicherlich nicht ganz preiswert, dort möglich.

Ansonsten würde ich nach Reparatur durch eine Fachwerkstatt, zumindest aber bei Eigenreparatur Belege sammeln, die die Beschaffungskosten hergibt.
Das wäre dann bei einem erneuten Unfall der entsprechende Nachweis des Zeitwertes über die Anschaffung hinaus.

Problem:
Beim Einbau von Neuteilen, soweit überhaubt noch beschaffbar, steigert dies nicht den Zeitwert!!!

Gruß
Fitzliputzli 1