Hallo zusammen,
mal angenommen, bei einem Unfall auf einem Supermarkt-Parkplatz wird ein KFZ beschädigt. Der Geschädigte würde einen Kostenvoranschlag in Höhe von ca. 2.000,- Euro vorlegen und anbieten, „man könne sich ja so einigen“. Die Höhe und Korrektheit des Kostenvoranschlags würden nicht bezweifelt, angeboten würden 600,- Euro bar gegen Quittung, damit sei „die Sache aus der Welt“.
Zwei Fragen dazu: ist ein solches Vorgehen rechtlich okay wenn sich beide einig sind oder hat die Sache einen Haken?
Außerdem wüßte ich gern, wie eine solche Quittung im Falle des Falles formuliert sein müßte. Müßte eine solche fiktive Quittung Sätze enthalten wie: „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ oder andere, damit sie einwandfrei wäre und der Geschädigte nicht hinterher doch noch einen Schaden geltend machen könnte? (Könnte er überhaupt?!)
Danke für hilfreiche Antworten -
Sams