Hallo und guten Tag,
zuerst, es ist keine versicherungsspezifische, mehr eine juristische Frage.
Das Urteil wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort scheint ja rechtskräftig und wohl auch eindeutig zu sein.
Insofern kann die Versicherung selbstverständlich Regress an dem Unfallverursacher nehmen.
Ob nun die Versicherung zahlt oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, Fakt ist nun einmal dass der „Bruder“ einen Unfall verursacht hat. Als Unfallverursacher werde ich eben in meiner Schadenklasse zurück gestuft. Dieses ist vielleicht für den Betroffenen unangenehm, ärgerlich und auch mit Kosten verbunden, aber auch die Versicherung hat schließlich Kosten gehabt, auch wenn es sich hierbei nur um den Verwaltungsaufwand handelt, der durch die Bearbeitung des Schadens entstanden ist. Außerdem hat die Versicherung das Geld wohl noch nicht erhalten, oder?
Aber Ursprung und Basis für die Reaktion des Haftpflichtversicherers ist nun einmal das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Was allerdings noch passieren kann, ist, dass der Rechtsschutzversicherer auch die angefallenen Kosten zurück verlangt, wenn der „Bruder“ bei der RS-Versicherung noch nach den alten ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) versichert ist.
Es tut mir Leid, keine bessere Auskunft geben zu können, aber der Arzt kann dem Patienten schließlich auch nicht immer sagen was er gerne hören möchte!
In diesem Sinne ein schönes Wochenende,
Mit freundlichen Grüßen
Horst Heydeck
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