KfZ Schaden und Fragen zum Gutachter

Hallo,

mir ist ein Auto auf glatter Str. rein gefahren.
Mit diesem Schaden war ich wie von der Versicherung des Unfallgegners gewünscht in der Werkstatt. Es ist ein Schaden von etwas über 1500 €. Das es ein so großer Schaden ist wusste ich nicht.

Die Versicherung will nun einen Gutachter schicken

  1. Frage soll ich den von der Versicherung annehmen oder mir selber einen suchen?

  2. Der Kostenvoranschlag bei der Werkstatt hat satte 35 € gekostet diese Kosten will die Versicherung nun auch nicht mehr übernehmen obwohl die mich vorher in die Werkstatt geschickt haben!!!

  3. Und wichtigste Frage! Nach dem Unfall hatte ich ein paar Tage einen weiteren Unfall ich bin von der Str. abgekommen und gegen einen Baum gerutscht der Schaden ist an der Seite. Für diesen Unfall hatte ich schon einen Sachverständigen von meiner Versicherung der diesen Schaden aufgenommen Auto hat Vollkasko.

Wie wird sowas nun auseinander gerechnet?
Und was ist wenn ich einen Gutachter von der Versicherung nehme und die schicken durch einen Zufall genau den gleichen wieder den ich von meiner Versicherung bekommen habe?

Ich hoffe mir kann einer helfen

Vielen Dank

Hallo,
bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl eines Sachverständigen!
Wenn die Gegenseite sich wegen der Kosten des Gutachtens schon so anstellt, empfehle ich dringend einen Anwalt zu nehmen. Auch diese Kosten muß die gegnerische Versicherung zahlen. Außerdem kennt sich der Rechtsanwalt auch viel besser aus. Sie können z.B. einen Mietwagen oder den Ausfall des Wagens geltend machen sowie eine Kostenpauschale von 25,-€ (für Porto, Telefonate etc.).
Um welche Versicherung handelt es sich denn? Sollte es die HUK sein: Immer Anwalt!

Hallo,

zu 1): den nehmen, den Vers. schickt. Denn, wer wegen eines so lächerlichen Schadens selbst einen Gutachter beauftragt, zahlt diesen wahrscheinl. auch selbst. Wennes weiterhin Probleme mit der Haftpfl.-Vers. des Verursachers gibt und dessen Verschulden zweifelsfrei ist: Anwalt nehmen. Den muss dann nämlich die geg. Haftpfl. mit bezahlen.

zu 2): KVA-Kosten muss die gegn. m. E. mit zahlen, insbesondere dann, wenn sie selbst ausdrücklich um einen KVA ersuchte. Nochmals anmahnen.

zu 3): Das schaffen die Gutachter schon, auseinander zu halten. Ggf. diese nochmals befragen.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Wow vielen Dank für die schnellen Antworten.

Also der mir drauf gefahren ist hat gleich die Schuld eingesehen hatte aber keine Polizei da.

Und wie läuft das mit einem Anwalt genau ab? Kann ich einfach zu einem Anwalt gehen und der klärt dann die Bezahlung mit der Versicherung?

Also ich will da nicht mehr fordern als nötig. Nur bei mir sitzt das Geld nicht so locker ( muss jetzt ja ein neues Auto kaufen und die Versicherung steigt dann bei mir auch) ich finde 35 € für einen Kostenvoranschlag schon recht teuer und das Geld will ich auch gerne wieder haben.

Hab ich überhaupt das Recht das ich für beide Schäden das Geld wieder bekomme? oder kann die Versicherung sagen: Pech sie hatten nach dem Unfall einen weiteren Unfall das Auto ist eh hin? Oder kann das umgekehrt auch meine Versicherung sagen?

Laut der Werkstatt ist bereits der 1. Schaden ein total Schaden :frowning:

Und ich glaube ich werde doch dann einen Gutachter von der Versicherung nehmen weil mir wurde von der Versicherung gesagt das wenn sie ein Gutachten bekommen zahlen die das nur wenn die das nutzen können? ICh denke wenn ich zu einem Gutachter gehe ist es doch egal es kann doch jeder Gutachter ein Gutachten erstellen was der Versicherung reichen muss oder?

es war nicht die Huk sondern HDI

Auch hallo,

soll ich den von der Versicherung annehmen oder mir
selber einen suchen?

Ein „eigener“ Gutachter ist möglich, aber auch die von den Versicherern sind nicht anders oder schlechter, auch wenn das oft geglaubt wird.

gekostet diese Kosten will die Versicherung nun auch nicht
mehr übernehmen obwohl die mich vorher in die Werkstatt
geschickt haben!!!

Wenn rep wird, werden diese Kosten verrechnet, wenn nicht, dann ist das zu erstatten. Zumal die Weisung ja von dort kam…

gegen einen Baum gerutscht der Schaden ist an der Seite. Für
diesen Unfall hatte ich schon einen Sachverständigen von
meiner Versicherung der diesen Schaden aufgenommen Auto hat
Vollkasko.

Wie wird sowas nun auseinander gerechnet?

Das macht der Gutachter.

Grüße, M

Über den HDI kann ich eigentlich nichts schlechtes sagen…
Trotzdem: Besser mit Anwalt.

es war nicht die Huk sondern HDI

hallo, wer auch immer du sein magst,

üblich ist auch hier einen absender anzugeben, wenn auch psydonym, das vorab.

zu1) kannst ruhig den von der versicherung wählen. auch der wird sich wie dein eigener nur an die fakten halten und du kommst nicht für die gutachterkosten auf.

zu2) die kostenvoranschlagkosten entfallen, so wie man in derjenigen werkstatt die reperatur durchführen lässt. lässt man die reperatur nicht in der werkstatt durchführn, die den kostenvoranschlag erstellt hat, so übernimmt garniemand die kosten für den kostenvoranschlag und man bleibt immer selbst auf diesen kosten sitzen.

zu3) grundsätzlich wird jeder gutachter, egal von versicherung bestellt oder von einem selbst den noch nicht beseitigten(nicht reparierten) 1. schaden im gutachten 2 erwähnen, beziffern und entsprechend in abzug bringen, so dass ein rest an schadensumme bleibt, die für den 2. schaden anzustzen ist.

hoffe die auskunft ist hilfeich.

gruß

orovivo

Hallo

Die Versicherung will nun einen Gutachter schicken

  1. Frage soll ich den von der Versicherung annehmen oder mir
    selber einen suchen?

Wenn du dir selbst einen Gutachter suchst kann es passieren, dass die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Zu den anderen Punkten kann ich leider keine Auskunft geben.

Gruß,
Micha

hallo, wer auch immer du sein magst,

üblich ist auch hier einen absender anzugeben, wenn auch
psydonym, das vorab.

Ich dachte ich habe einen angegeben?

zu2) die kostenvoranschlagkosten entfallen, so wie man in
derjenigen werkstatt die reperatur durchführen lässt. lässt
man die reperatur nicht in der werkstatt durchführn, die den
kostenvoranschlag erstellt hat, so übernimmt garniemand die
kosten für den kostenvoranschlag und man bleibt immer selbst
auf diesen kosten sitzen.

Auch wenn die Versicherung mich in die Werkstatt geschickt hat?

zu3) grundsätzlich wird jeder gutachter, egal von versicherung
bestellt oder von einem selbst den noch nicht
beseitigten(nicht reparierten) 1. schaden im gutachten 2
erwähnen, beziffern und entsprechend in abzug bringen, so dass
ein rest an schadensumme bleibt, die für den 2. schaden
anzustzen ist.

Ich hatte erst einen Gutachter für den 2 Schaden da. Dem habe ich von dem 1. Schaden aber nichts gesagt.

Hatte ich ganz vergessen und das Gutachten ging auch recht schnell und da wußte ich ja auch noch nicht das der 1 Schaden so hoch ist.

Wie ist das nun wenn ich für den 1 Schaden den gleichen Gutachter wieder bekomme den ich für den 2 Schaden hatte?

Hier kann ich leider nicht helfen.

Hallo Basmaster,
lass Dich nicht verunsichern. Wenn Du zu 0 % Schuld an dem Unfall, wo Du durch einen Dritten geschädigt wurdest, hattest, dann geh jetzt zu einen Rechtsanwalt. Diese Kosten muss die Versicherung auch übernehmen. Es ist sicher richtig, dass ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht das Gutachten eines vereidigten Gutachters ersetzt-den kannst Du aber aussuchen - nicht die Gesellschaft. Wenn Du geschädigt wurdest, kannst Du einen vereidigten Gutachter nehmen und auf Basis des Gutachten den Schaden regulieren lassen. Fotos wirst Du ja gemacht haben oder die Werkstatt.
Also nimm Dir für den Haftpflichtschaden einen RA und lasse alles über den laufen.
Was Deinen Kaskoschaden betrifft, da kannst Du ja den Gutachter Deiner Gesellschaft das Gutachten des Haftpflichtschadens zur Verfügung stellen. Der kann dann die Schadenkosten anteilig abziehen. Das sollte Dich nicht weiter interessieren. Ich denke, dass ein Gutachter feststellen kann, welcher Schaden zu welchen Ereignis gehört.

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort.

Der Gutachter der für den 2. Schaden da war also dem Vollkaskoschaden habe ich von dem 1 Unfall nichts weiter gesagt. Hab es ehrlich gesagt ganz vergessen und der Gutachter war auch recht schnell mit dem Schaden fertig und ich dachte ja auch der 1. Schaden läuft so über die Versicherung.

Ich habe nun etwas angst was ich machen soll wenn die Versicherung von dem 1 Schaden nun den gleichen Gutachter schickt.

Ooh neeee…,
das wird ne Runde AA (-:
Also wenn Du das sauber abwickeln willst und das solltest Du m.E., dann ruf den Gutachter nochmal an und sag das den. Ansonsten kann es passieren, dass Deine Gesellschaft -wenn Ihr das bekannt wird- die Regulierung ablehnt. Du bestrafst ja Dich und Deine Gesellschaft selbst, wenn Du den Haftpflichtschaden verschweigst-wie kann man sowas vergessen…?
Wenn das ein vereidigter Gutachter war, kannst Du den doch beauftragen, auch vom ersten Schaden ein Gutachten zu machen. Trotzdem bleibt mein Hinweis für den Haftpflichtschaden-nimm einen RA und jetzt erst recht. Erledige das schnell.

das bekannt wird- die Regulierung ablehnt. Du bestrafst ja
Dich und Deine Gesellschaft selbst, wenn Du den
Haftpflichtschaden verschweigst-wie kann man sowas
vergessen…?

Wie meinst du das ich bestrafe mich selbst?
Ich hab halt nicht dran gedacht weil das Gutachten richtig schnell ging und ich ja dachte das mit dem Schaden ist erl. weil ich da ja schon bei der Werkstatt war und einen Kostenvoranschlag gemacht hatte.

Wie wird das den mit den 2 Schäden normal aufgeteilet?
Das sind locker beides Totalschäden

…wenn der Haftpflichtschaden schon Totalschaden war, hättest Du ja wenigstens den Wiederbeschaffungswert bekommen und wirst nicht hochgestuft-kann aber sein, dass die Gesellschaft dann das Auto haben will-glaub ich aber nicht-Recht hätte sie m.E. dazu.
Wenn Du den Kaskoschaden geltend machst, wirst Du ja hochgestuft und dann mußt mehr bezahlen und wenn Du so ein altes Auto hast, brauchst Du normal keine Vollkasko-bekommst eh nur max. Wiederbeschaffungswert-ich glaub nicht, das sich das mit dem Beitrag rechnet-es sei denn Du bezahlst 200Eus im Jahr für die Kasko. Mach jetzt nicht rum und ruf den Gutachter an-das ist viel wichtiger. Bei welcher Gesellschaft bist Du denn versichert?

Sorry, ich bin der falsche Ansprechpartner.

Also ich bin bei der DEVK

Also Ich dachte es wird so abgerechnet:

Ich bekomme das Geld für den 1 Schaden von der Versicherung wo mir der rein gefahren ist

Und von meiner Versicherung bekomme ich das Geld von meinem Schaden?

Macht das den immer viel aus wenn man hochgestuft wird?

Genau so geht es, wenn alles normal gelaufen wäre…Du hast aber kein Gutachten vom 1. Schaden und das vom 2. ist sicher falsch-weil er den 1. Schaden mit reingerechnet hat. Außerdem bei Totalschaden-siehe oben.
Wie Du hochgestuft wirst-steht in Deiner Police.
Die DEVK hat Betreuer, Dein Ansprechpartner steht auf Deiner Police-ruf den jetzt an.
Ende

Hallo,

du kannst auch einen eigenen Gutachter beauftragen, der KVA ist mit 35€ günstig und wird Dir bei einer Reparatur angerechnet. Der 2. Schaden wir bei der Schadenregulierung berücksichtigt.

mfg Febud

mir ist ein Auto auf glatter Str. rein gefahren.

Mit diesem Schaden war ich wie von der Versicherung des
Unfallgegners gewünscht in der Werkstatt. Es ist ein Schaden
von etwas über 1500 €. Das es ein so großer Schaden ist wusste
ich nicht.

Die Versicherung will nun einen Gutachter schicken

  1. Frage soll ich den von der Versicherung annehmen oder mir
    selber einen suchen?

  2. Der Kostenvoranschlag bei der Werkstatt hat satte 35 €
    gekostet diese Kosten will die Versicherung nun auch nicht
    mehr übernehmen obwohl die mich vorher in die Werkstatt
    geschickt haben!!!

  3. Und wichtigste Frage! Nach dem Unfall hatte ich ein paar
    Tage einen weiteren Unfall ich bin von der Str. abgekommen und
    gegen einen Baum gerutscht der Schaden ist an der Seite. Für
    diesen Unfall hatte ich schon einen Sachverständigen von
    meiner Versicherung der diesen Schaden aufgenommen Auto hat
    Vollkasko.

Wie wird sowas nun auseinander gerechnet?

Und was ist wenn ich einen Gutachter von der Versicherung
nehme und die schicken durch einen Zufall genau den gleichen
wieder den ich von meiner Versicherung bekommen habe?

Ich hoffe mir kann einer helfen

Vielen Dank