Kfz-Schaden und Privat-Haftpflicht

Hallo,

vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten, mir wäre sehr geholfen! :smile:

Wie lange hat man nach einem unverschuldeten Kfz-Schaden (allerdings über Privat-Haftpflicht zu regulieren) Zeit, dessen Regulierung zu organisieren? - Angenommen, der Unfallversursacher hat den Schaden der Versicherung gemeldet, die Versicherung hatte ein Formular geschickt und der Geschädigte hatte bereits kurze Korrespondenz mit der Versicherung.

Außerdem interessieren mich folgende Fragen:

Müssen Ausgaben für einen Kostenvoranschlag (bei späterer fiktiver Reparatur/Abrechnung) von der Versicherung erstattet werden?

Und sollte es Uneinigkeit über die Erstattungssumme geben, könnte dann einem Kostenvoranschlag auch ein Gutachten nachgeschoben werden, und was davon würde dann gelten?

Viele Grüße

t1000

Auch hallo,

vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten, mir
wäre sehr geholfen! :smile:

wir versuchen es gerne… :smile:

Wie lange hat man nach einem unverschuldeten Kfz-Schaden
(allerdings über Privat-Haftpflicht zu regulieren) Zeit,
dessen Regulierung zu organisieren?

Hmm, ein Kfz-Schaden wird nie über die PH reguliert. Oder meinst Du zB „Ich fuhr mit der Schubkarre gegen ein privates Auto“ ? Bitte etwas konkreter.

  • Angenommen, der
    Unfallversursacher hat den Schaden der Versicherung gemeldet,
    die Versicherung hatte ein Formular geschickt und der
    Geschädigte hatte bereits kurze Korrespondenz mit der
    Versicherung.

Dann hat der Verursacher den Schaden offensichtlich gemeldet und es sollte keine grundsätzlichen Probleme geben. Wenn der Versicherer dem Geschädigten dann Fragen stellt, sollte dieser kurzfristig antworten, denn meistens geht es um Hergang/Haftung oder Schadenhöhe. Wenn der Geschädigte Geld haben will, sollte er dazu etwas vortragen…

Müssen Ausgaben für einen Kostenvoranschlag (bei späterer
fiktiver Reparatur/Abrechnung) von der Versicherung erstattet
werden?

Ist ein beliebtes Streitthema, grundsätzlich aber ja. Denn auch Kosten für einen Gutachter sind zu ersetzen, insofern gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum gerade die günstigeren Kosten für einen KVA nicht ersetzt werden sollten.

Und sollte es Uneinigkeit über die Erstattungssumme geben,
könnte dann einem Kostenvoranschlag auch ein Gutachten
nachgeschoben werden, und was davon würde dann gelten?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Geschädigte ist zur Schadenminderung verpflichtet. Liegt ein KVA vor und es gibt Streit über 18,40 EUR, „darf“ vermutlich nicht ein zusätzliches GA über 425 EUR eingeholt werden. Ausgeschlossen ist ein solches Vorgehen natürlich nicht, je nach Verhandlungsstand… entscheiden muss am Ende ein Richter, wenn es nicht zu einer Einigung kommt.

Grüße, M

Hallo MASCH,

danke für Deine Antwort!

Wie lange hat man nach einem unverschuldeten Kfz-Schaden
(allerdings über Privat-Haftpflicht zu regulieren) Zeit,
dessen Regulierung zu organisieren?

Hmm, ein Kfz-Schaden wird nie über die PH reguliert. Oder
meinst Du zB „Ich fuhr mit der Schubkarre gegen ein privates
Auto“ ? Bitte etwas konkreter.

Das mit der PH ist unstrittig. Es war kein Verkehrsunfall sondern ein Unfall „öffnendes Garagentor gegen davor parkendes Auto“, wobei mir vorher vom Unfallverursacher noch gesagt wurde, ich solle dort parken. Aber das spielt keine Rolle, da das schon geklärt wurde.

Was mich noch interessieren würde, wäre, wie lange man zum Ausfüllen des Formulars / zum Einsenden eines Kostenvoranschlags oder ähnliches Zeit hat. „Verjährt“ das irgendwann?

Und wenn man einen Kostenvoranschlag eingeholt hat, auf welche Pauschalen/Auslagen hat man noch Erstattungsanspruch (z.B. Fahrt zur Werkstadt, Zeit- und Kostenaufwand für Klärung mit Versicherung und Schädiger usw.)?

Vielen Dank im Voraus!

t1000

Hallo,

einige Fragen muss ich offen lassen, da hier keine Rechtsberatung stattfinden darf.

Ganz allgemein: Verjährung tritt erst nach Jahren ein, insofern muss man nicht von jetzt auf gleich handeln… wenn Geld fließen soll, ist das aber natürlich ratsam.
Zumal morgen ein weiterer Unfallschaden eintreten könnte, und spätestens dann hätte man evtl Probleme mit beiden betroffenen Schädigern/Versicherern.

Über Deine weiteren Ansprüche kannst Du Dich auf RA-Seiten im www informieren, oder auch beim ADAC (glaube ich). Wenn Du es ganz konkret wissen willst: gehe zu einem Anwalt, die Kosten muss der Schädiger ersetzen.

Grüße, M

Hallo nochmal,

mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es wohl drei Jahres sind, bis das ganze verjährt. Weißt Du - oder jemand anderes - zufälligerweise, was innerhalb dieser Zeit passiert sein muss? Nur die Schadensmeldung durch den Schädiger? Eine Kontaktaufnahme des Geschädigten mit der Versicherung? Eine konkrete Forderung (in Euro) an die Versicherung?

Vielen Dank nochmal

t1000

Auch nochmal hallo,

mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es wohl drei Jahres
sind, bis das ganze verjährt.

korrekt recherchiert

Weißt Du - oder jemand anderes -
zufälligerweise, was innerhalb dieser Zeit passiert sein muss?

Es „muss“ gar nichts passieren, zumal die Verjährung hier das Innenverhältnis betrifft, also den Vertrag zwischen Schädiger und seinem PH-Versicherer. Sollte der Anspruch ggü. seinem Versicherer verjähren, müsste er ggf. also aus eigener Tasche an den Geschädigten zahlen. In der Regel gibt es vorher natürlich Schriftwechsel, so dass das recht theoretische Überlegungen sind.

Eine
Kontaktaufnahme des Geschädigten mit der Versicherung? Eine
konkrete Forderung (in Euro) an die Versicherung?

Da dem Geschädigten kein Direktanspruch zusteht ggü. dem PH-Versicherer (im Unterschied zum Anspruch ggü. einem KH-VR) „muss“ der Geschädigte ohnehin nichts tun. Es ist aber natürlich sinnvoll, wenn er denn Geld erhalten will.

Grüße, M