mein PKW wurde auf einem Parkplatz von einem anderen Fahrzeug beschädigt.
Der Verursacher beging Fahrerflucht, wurde aber polizeilich ermittelt und dem Geschädigten staatsanwaltlich mitgeteilt.
Der Verursacher ist vor Regulierung des Schadens verstorben.
Dessen Kfz Versicherung muss den Schaden doch trotzdem regulieren, auch wenn der VN verstorben ist, das Versicherungsereignis aber vor dessen Tod stattfand, oder?!
Wie wäre es in dem Fall, wenn der Schaden geschehen wäre, nachdem der VN gestorben wäre, die Versicherung aber noch nicht gekündigt wurde?
Z.B. bei VN gestorben, Ehefrau mit versichertem Fahrzeug unterwegs?
mein PKW wurde auf einem Parkplatz von einem anderen Fahrzeug
beschädigt.
Der Verursacher beging Fahrerflucht, wurde aber polizeilich
ermittelt und dem Geschädigten staatsanwaltlich mitgeteilt.
Der Verursacher ist vor Regulierung des Schadens verstorben.
Dessen Kfz Versicherung muss den Schaden doch trotzdem
regulieren, auch wenn der VN verstorben ist, das
Versicherungsereignis aber vor dessen Tod stattfand, oder?!
Ja, der Haftpflichtversicherer muss regulieren, da das Fahrzeug versichert war.
Wie wäre es in dem Fall, wenn der Schaden geschehen wäre,
nachdem der VN gestorben wäre, die Versicherung aber noch
nicht gekündigt wurde?
Z.B. bei VN gestorben, Ehefrau mit versichertem Fahrzeug
unterwegs?
Dto. wie vor.
Bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort kann der VR allerdings in Regress b. VN gehen.