Kfz schaden

hallo auch,

meiner freundin ist folgendes passiert:

sie parkte an eine öffentlichen strasse, als ihrem wagen ein ziemlich dicker ast drauf fiel. ziemlich schlimmer schaden. wer ist denn da haftbar zu machen? die polizei leitete den vorgang an das grünflächenamt weiter. zahlen die?

ich danke für eure antworten.

tschaui

olli

Hi Olli,

soweit ich weiss, kommt für solche Schäden am Wagen die Teilkaskoversicherung auf. Das Grünflächenamt kann ja nur haftbar gemacht werden, wenn grobe Fahrlässigkeit bzw. Nichtnachkommen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (sprich Baumbeschnitt) nachweisbar ist.
Hoffe, sie hat ne Teilkasko…

MfG Dennis

Hallo Oliver,

eine Teilkasko zahlt nur, wenn der Ast durch Sturm (mindestenes Windstärke 8) vom Baum geweht wurde und dann das Auto beschädigt hat. Wenn eine Vollkasko besteht, kann der Schaden auch darüber abgewickelt werden (aber Vorsicht: hier vermutlich höhere Selbstbeteiligung und auch Verlußt von schadenfreien Jahren, d.h. Rüchstufung).
Bei Ansprüchen gegen die Stadt muß ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. Das dürfte sehr schwierig werden :frowning:

Gruß,
Edgar

ich danke euch für eure hilfe

olli