KFZ, Schadensregulierung

Guten Abend.

Ich hatte am 15 Dezember 2011 ein Autounfall, mir ist einer hinten reinfahren Totalschaden Sachlage ist klar ich bin 100 % nicht schuldig. Bin auch gleich am nächsten Tag zum Anwalt. Bis heute hat mich die Allianz immer vertröstet. letztes schreiben von denen wir werden den schaden in Rahmen unser Mitgliedschaft begleichen… Toll mittlerweile sind schon 8 Wochen vorbei. Ich muß mein Auto ja irgendwie wieder heile machen.

Hat jemand Erfahrungen gesammelt

Gruß Daniel

Ich kann hier leider nicht helfen.

Hallo Daniel,

auch die Allianz versucht gern, die Sache zu verzögern.
Wende dich an deinen RA, dafür ist der da und kriegt sogar Geld dafür!

VG Jens

Wurde schon ein Gutachten gemacht?Dein Anwalt muß bei der Versicherung Druck machen. wenn das alles nichts hilft, maile mich noch mal an, mein Bekannter ist Unfallschadensgutachter,den werde ich mal Fragen, welche Möglichkeit es noch gibt. viel Glück

Guten Abend.

Hallo!

Ich hatte am 15 Dezember 2011 ein Autounfall, mir ist einer
hinten reinfahren Totalschaden Sachlage ist klar ich bin 100 %
nicht schuldig. Bin auch gleich am nächsten Tag zum Anwalt.

Und warum stellen Sie die Frage dann nicht dem Anwalt? Auf konkrete Fälle darf aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes hier nicht geantwortet werden. Dafür gibt es schließlich Rechtsanwälte.

Bis heute hat mich die Allianz immer vertröstet. letztes
schreiben von denen wir werden den schaden in Rahmen unser
Mitgliedschaft begleichen… Toll mittlerweile sind schon 8
Wochen vorbei. Ich muß mein Auto ja irgendwie wieder heile
machen.

Grundsätzlich muss ein Geschädigter so gestellt werden, als wäre der Schaden nie eingetreten. Sprich: Sobald der Schaden durch einen Sachverständigen dokumentiert wurde, kann er repariert werden. Für die Zeit der Reparatur kann ein Mietwagen genommen werden. Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu tragen. Will sie dies nicht, hilft meist die Einreichung der Klage.

Gruß Knipser

Guten Abend ! Ja Gutachten wurde schon gemacht… Das ist auch alles bei der Versicherung. Sie hatten auch schon 3 Zahlungsaufforderungen verstreichen lassen. Danke für die Hilfe.

Wurde schon ein Gutachten gemacht?Dein Anwalt muß bei der
Versicherung Druck machen. wenn das alles nichts hilft, maile
mich noch mal an, mein Bekannter ist
Unfallschadensgutachter,den werde ich mal Fragen, welche
Möglichkeit es noch gibt. viel Glück

Guten Abend. Genau das hatte mein Anwalt ja auch gesagt… Er wolle jetzt Klagen, weil sie ja jetzt schon 3 Zahlungsaufforderungen verstreichen ließen aber bis das vor Gericht landet vergeht ja meist Monate.

Hallo!

Ich hatte am 15 Dezember 2011 ein Autounfall, mir ist einer
hinten reinfahren Totalschaden Sachlage ist klar ich bin 100 %
nicht schuldig. Bin auch gleich am nächsten Tag zum Anwalt.

Und warum stellen Sie die Frage dann nicht dem Anwalt? Auf
konkrete Fälle darf aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes hier
nicht geantwortet werden. Dafür gibt es schließlich
Rechtsanwälte.

Bis heute hat mich die Allianz immer vertröstet. letztes
schreiben von denen wir werden den schaden in Rahmen unser
Mitgliedschaft begleichen… Toll mittlerweile sind schon 8
Wochen vorbei. Ich muß mein Auto ja irgendwie wieder heile
machen.

Grundsätzlich muss ein Geschädigter so gestellt werden, als
wäre der Schaden nie eingetreten. Sprich: Sobald der Schaden
durch einen Sachverständigen dokumentiert wurde, kann er
repariert werden. Für die Zeit der Reparatur kann ein
Mietwagen genommen werden. Die Kosten hierfür hat die
gegnerische Versicherung zu tragen. Will sie dies nicht, hilft
meist die Einreichung der Klage.

Gruß Knipser

Hallo,

habe hier keine Erfahrungen, kann leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Guten Abend. Genau das hatte mein Anwalt ja auch gesagt… Er
wolle jetzt Klagen, weil sie ja jetzt schon 3
Zahlungsaufforderungen verstreichen ließen aber bis das vor
Gericht landet vergeht ja meist Monate.

Das ist natürlich richtig. Aber meist reicht schon das Einreichen der Klage, da der Versicherer natürlich unnötige Kosten scheut und dann schnell bezahlt. Außerdem muss man es so sehen: Für die vorgestreckten Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten usw. muss die Versicherung Zinsen bezahlen. Und die sind alles andere als niedrig. Eine bessere Geldanlage wird man zur Zeit nicht finden :wink:

Sofern man kein Geld hat, kann man auch einen Kredit aufnehmen. Die Kosten hierfür müsste dann ebenfalls der Versicherer tragen.

Und zu guter letzt kann man den Schaden auch über seine Vollkaskoversicherung abwickeln lassen und sich die Kosten anschließend beim Versicherer wiederholen.

Gruß Knipser

Hallo Daniel,

Du schreibst,dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast.Warum macht der bei der gegnerischen Versicherung nicht mehr Druck ? Von der rechtlichen Stellung her hat er doch ganz andere Möglichkeiten.Sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, steht Dir bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert (entspricht dem Wert den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt kosten würde)abzüglich des Restwertes(Wert den das Fahrzeug in dem verunfallten Zustand hat).Oder aber Du kannst deinen Wagen im Rahmen der Opfergrenze(entspricht max.30% über dem Wiederbeschaffungswert) reparieren lassen,vorausgeetzt Du behältst den Wagen mindestens ein halbes Jahr.Ich empfehle die Reparaturkosten von einem unabhängigen Sachverständigen ermitteln zu lassen.Du brauchst keinen Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung akzeptieren.Alle Kosten Sachverständiger,Rechtsanwalt und eventuelle Mietwagenkosten sind von der gegnerischen Versicherung im Haftpflichtschadenfall zu bezahlen.Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.M.f.G Tobias vom Rias

Guten Abend !

Ja danke du hast mir sehr geholfen. Ich muß mein Anwalt einfach mehr nerven, das er druck machen soll… Gruß Daniel

entschuldige… ich bin derzeit im urlaub und kann deine Anfrage nicht beantworten…