Hallo lieber User,
es trifft mal wieder das arme Lieschen Müller - wie sicher schon zum zigsten Mal
hat jemand Erfahrungen zum Thema KFZ-Unfall Schadensregulierung NACH dem BGH Urteil von 2009, das ja besagt hat, dass Unfallgeschädigte nur unter gewissen Umständen den Stundensatz einer Markenwertstatt beglichen bekommen?
Sachverhalt:
Lieschen Müller hat im vergangenen Jahr ein Auto aus der Familie übernommen. Dieses wird - es ist ordnungsgemäß geparkt - binnen eines halben Tages (ca. 12/16 St.) durch zwei Unfallverursacher verschandelt.
Beide Unfallverursacher sind bekannt, wobei die Versicherung von Nr. 2 versucht eine Teilschuld zu erwirken, da es keine Zeugen dafür gibt, dass deren Mandant Unfallverursacher war - es könne ja schließlich auch andersherum gewesen sein. Dabei sind die Schäden eigentlich so offensichtlich, dass sie nur von dem Wagen des Mandanten der 2. Versicherung verursacht worden sein können.
Lieschen Müller wird seit dem ersten Tag anwaltlich vertreten, Gutachten liegen auch vor.
Nachdem Lieschen Müller von der ersten Versicherung nur einen geminderten Betrag bekam („erhöhter“ Stundenlohn wurde runter gesetzt), hat die zweite Versicherung zusätzlich den ebenfalls geminderten Betrag noch um einiges mehr (Teilschuld + anteilige Gutachterkosten) um weit über 4/5 gedrückt.
Insgesamt ist die Schadenssumme beider Schäden gut um die Hälfte gemindert worden - was nicht im Interesse von Lieschen Müller ist - zumal ihr Wagen - ob repariert oder als unreparierter Wagen kaum noch was wert ist.
Das Auto ist schon älter - der Wagen ist nicht scheckheftgepflegt - macht ein Einklagen der höheren Stundensätze übverhaupt einen Sinn, nachdem das BGH-Urteil so hohe Hürden gesetzt hat, um den vollen Schaden lt. Gutachterbericht zu bekommen? (Es gibt sicher immer ne günsigere Werkstatt in der Nähe.)
Lieschen Müller mag nun - nach erfolglosen „Bettelbriefen“ weitere Schritte einleiten … lohnt sich das (ohne Rechtschutzversicherung)?
LG Molika
i.A. von Lieschen Müller