KFZ Schadensregulierung nach BGH Urteil (2009)

Hallo lieber User,
es trifft mal wieder das arme Lieschen Müller - wie sicher schon zum zigsten Mal :wink:
hat jemand Erfahrungen zum Thema KFZ-Unfall Schadensregulierung NACH dem BGH Urteil von 2009, das ja besagt hat, dass Unfallgeschädigte nur unter gewissen Umständen den Stundensatz einer Markenwertstatt beglichen bekommen?

Sachverhalt:
Lieschen Müller hat im vergangenen Jahr ein Auto aus der Familie übernommen. Dieses wird - es ist ordnungsgemäß geparkt - binnen eines halben Tages (ca. 12/16 St.) durch zwei Unfallverursacher verschandelt.
Beide Unfallverursacher sind bekannt, wobei die Versicherung von Nr. 2 versucht eine Teilschuld zu erwirken, da es keine Zeugen dafür gibt, dass deren Mandant Unfallverursacher war - es könne ja schließlich auch andersherum gewesen sein. Dabei sind die Schäden eigentlich so offensichtlich, dass sie nur von dem Wagen des Mandanten der 2. Versicherung verursacht worden sein können.

Lieschen Müller wird seit dem ersten Tag anwaltlich vertreten, Gutachten liegen auch vor.

Nachdem Lieschen Müller von der ersten Versicherung nur einen geminderten Betrag bekam („erhöhter“ Stundenlohn wurde runter gesetzt), hat die zweite Versicherung zusätzlich den ebenfalls geminderten Betrag noch um einiges mehr (Teilschuld + anteilige Gutachterkosten) um weit über 4/5 gedrückt.

Insgesamt ist die Schadenssumme beider Schäden gut um die Hälfte gemindert worden - was nicht im Interesse von Lieschen Müller ist - zumal ihr Wagen - ob repariert oder als unreparierter Wagen kaum noch was wert ist.

Das Auto ist schon älter - der Wagen ist nicht scheckheftgepflegt - macht ein Einklagen der höheren Stundensätze übverhaupt einen Sinn, nachdem das BGH-Urteil so hohe Hürden gesetzt hat, um den vollen Schaden lt. Gutachterbericht zu bekommen? (Es gibt sicher immer ne günsigere Werkstatt in der Nähe.)

Lieschen Müller mag nun - nach erfolglosen „Bettelbriefen“ weitere Schritte einleiten … lohnt sich das (ohne Rechtschutzversicherung)?

LG Molika

i.A. von Lieschen Müller :wink:

Auch hallo,

der Fall von Lieschen Müller wird ein wenig verwirrend dargestellt, so dass kaum etwas erhellendes beigetragen werden kann…

wobei die Versicherung
von Nr. 2 versucht eine Teilschuld zu erwirken, da es keine
Zeugen dafür gibt, dass deren Mandant Unfallverursacher war

dann kann die Verursachung durch deren „Mandanten“ ggf nicht nachgewiesen werden, dann gibt es kein Geld - eine Teilschuld kommt dann aber nicht in Frage.

es könne ja schließlich auch andersherum gewesen sein.

Verursachung durch ein stehendes Fahrzeug…? Klingt unwahrscheinlich.

Lieschen Müller wird seit dem ersten Tag anwaltlich vertreten

Ist doch gut, ist das Fachanwalt für Immobilienrecht, Steuerrecht oder Erbrecht?! Falls er etwas von Verkehrsrecht verstehen sollte, könnte L. Müller ja mal den RA fragen. Der hat auch vermutlich alle Unterlagen beisammen, z. B. die E-Akte.

Grüße, M

Hat niemand Erfahrung?
Hallo,
ist es echt zu verwirrend geschrieben?

Lieschen ist in einer Anwaltskanzlei vorsprachig geworden, die ihr vom Gutachter empfohlen wurde - soll gut im Verkehrsrecht sein. Fachanwälte für Verkehrsrecht gibts so „in dieser Gegend“ net.

L.M. hatte zwei Unfälle innerhalb von 24 Stunden - beide unverschuldet. Da der Wagen kaum noch etwas wert ist, möchte sie bei der fiktiven Abrechnung den Stundensatz einer markengebundenen Werkstatt zugrunde legen lassen und fragt sich, ob sie Erfolg haben wird, wenn sie es auf eine Klage ankommen lassen wird. Sie hat keine Rechtschutzversicherung.

Wer zahlt den Gerichtsgang, wenn der Unfallverursacher NICHT Lieschen Müller ist, sie aber hinterher vor Gericht verliert? Sie, weil sie unterlegen ist oder die Versicherung des Unfallverursachers?

Fragen, Fragen, Fragen, …

LG Molika