muss man ein KFZ Schaden durch ein Astbruch beim Tief Daisy bezahlen, wenn keinerlei Beweismaterial des Geschädigten vorliegt (werder Fotos noch polizeiliches Protokoll), lediglich eine Zahlungsaufforderung seines Anwaltes?
Zudem übersteigt die Zahlungsaufforderung des Anwalts bei weitem den aktuellen Wert des KFZs!
im Sinne der FAQ 1129 ist die Frage wohl grenzwertig.
Die gestellte Forderung würde ich meinem Haftpflichtversicherer (PHV oder Haus- und Grundbesitzer HP) weitergeben. Diese prüft den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach und du bist aussen vor.