Hallo!
Vor circa 11 Monaten wurde bei einem BMW Vertragshändler im Kundenauftrag ein Gebrauchtwagen gekauft! Kilometerstand 240000 km. 2 Inspektionen wurden bei diesem Händler angeblich durchgeführt bei 220000 und bei 240000 km. Ist auch im scheckheft eingetragen. Jemand hat das Fahrzeug nun bei einem andern Händler Scannen lassen, welcher dann bestätigt hat das diese Inspektionen nicht bei Bmw registriert wurden, sprich nie stattgefunden. Wer kann nun vorgegangen werden
Hallo!
Vorgehen wegen was denn ?
Fahrzeug ist OK ?
Ist jetzt sozusagen eine Wartung überfällig von der man beim Kauf dachte,sie wurde gemacht ? Man müsste also jetzt eine Wartung durchführen lassen ? Dann wäre also das der Schaden(Wartungskosten),den man nun geltend machen will ?
Aber geltend machen gegen den Verkäufer nicht gegen Autohaus,denn es war doch privat verkauft im Kundenauftrag(wenns stimmt).
MfG
duck313
Hi!
Vorgehen wegen was denn ?
Urkundenfälschung? Verdacht auf Schwarzarbeit?
Gruß S
Vorgehen wegen was denn ?
Urkundenfälschung? Verdacht auf Schwarzarbeit?
Es wäre mir neu, dass jegliche Inspektion eines „abgerittenen“ Alt-KFZ an den Hersteller gemeldet werden müsste.
Selbst wenn: Ein Unterlassen wäre also „Urkundenfälschung oder Verdacht auf Schwarzarbeit?“
Das wüsste ich gerne genauer…
Bitte mit Quellen.
S.J.
Bei BMW wird jede Reparatur, etc die an einem BMW in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde im System gespeichert.
Man gehe in diesem Beispiel davon aus das der Geschäftsführer bereits wegen diversen Betrugsfällen bereits in Haft sitzt.
Fakt ist das Fahrzeuge wurde im Kundenauftrag verkauft sprich je höher der Verkaufswert desto höher die Provision denke ich.
Fakt ist auch die Inspektion hat laut BMW nicht stattgefunden also wurde der Käufer getäuscht. Der Fahrzeugwert liegt immerhin bei 6000 Euro.
Moin!
Bei BMW wird jede Reparatur, etc die an einem BMW in einer
Fachwerkstatt durchgeführt wurde im System gespeichert.
Ist das so?
Ich dachte, das gilt nur für Inspektionen.
Vielleicht gibt es hier einen Insider, der das klären kann.
Man gehe in diesem Beispiel davon aus das der Geschäftsführer
bereits wegen diversen Betrugsfällen bereits in Haft sitzt.
Das hilft im Zweifel wenig, denn man dürfte in diesem Fall eher geringe Chancen haben, noch Forderungen gegen ihn durchzusetzen.
Fakt ist das Fahrzeuge wurde im Kundenauftrag verkauft sprich
je höher der Verkaufswert desto höher die Provision denke ich.
Alte Autos werden von Händlern häufig „im Kundenauftrag“ verkauft, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Meist funlktioniert dies im Streitfalle nicht.
Hier würde ich zunächst klären, ob überhaupt ein nennenswerter Schaden entstanden ist (wegen einer kleinen Inspektion, die man nun sofort durchführen lassen sollte, für 300 Eur würde ich persönlich kein Fass aufmachen).
Dann könnte man sich überlegen, wie man beweisen möchte, dass die beiden Services wirklich nciht durchgeführt worden sind. Ein fehlender Eintrag in irgendeiner Datenbank wird da wohl nicht ausreichen.
Fakt ist auch die Inspektion hat laut BMW nicht stattgefunden
also wurde der Käufer getäuscht. Der Fahrzeugwert liegt
immerhin bei 6000 Euro.
Wohl weniger der Wert als der Kaufpreis.
Wenn der Wagen gut läuft, hat man wohl Glück gehabt.
Bei solch alten Gurken lohnt sich die juristische Auseinendersetzung möglicherweise gar nicht mehr. Man sollte das AUto fahren solange es läuft und dann gesetzeskonform entsorgen.
Gruß,
M.
Jemand hat das Fahrzeug nun bei einem
andern Händler Scannen lassen, welcher dann bestätigt hat das
diese Inspektionen nicht bei Bmw registriert wurden, sprich
nie stattgefunden.
Diese Schlussfolgerung ist gewagt, da nicht bewiesen und auch kaum beweisbar.
Sofern es dem Käufer gelänge zu beweisen, dass die Inspektionen nicht nur nicht registriert, sondern auch nicht durchgeführt worden sind, könnten sich Folgen ergeben.
Bei BMW wird jede Reparatur, etc die an einem BMW in einer
Fachwerkstatt durchgeführt wurde im System gespeichert.
Das mag sein. Der Umstand, dass dort aber nichts gespeichert ist, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass die Inspektionen nicht durchgeführt wurden. Vielleicht wurden sie nicht gemeldet, falsch gemeldet, von BMW falsch verbucht, was weiß der Teufel. Gleich einen Betrug daraus zu konstruieren, halte ich aber für äußerst gewagt. Ein Blick in den § 263 StGB zeigt, dass da ein paar mehr Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen.
Man gehe in diesem Beispiel davon aus das der Geschäftsführer
bereits wegen diversen Betrugsfällen bereits in Haft sitzt.
Aha. Einmal Betrüger = immer Betrüger? Außerdem: Woher stammt denn die Info, dass das wirklich so ist?
Fakt ist das Fahrzeuge wurde im Kundenauftrag verkauft sprich
je höher der Verkaufswert desto höher die Provision denke ich.
Denkst Du? Dann muss dann also auch so sein?
Fakt ist auch die Inspektion hat laut BMW nicht stattgefunden
Komische Logik: Wenn BMW von einer Inspektion nichts weiß, kann diese also auch nie stattgefunden haben?
also wurde der Käufer getäuscht. Der Fahrzeugwert liegt
immerhin bei 6000 Euro.
Wenn der GF im Knast sitzt, wird wohl schwer was zu holen sein. Sicher kann man Klage erheben und mit einem nicht unerheblichen Risiko sogar einen Titel erlangen. Die Gerichts- und Anwaltskosten dürfte man dann aber erst mal selbst zahlen, denn vom Verkäufer ist wohl nichts mehr zu holen.
Zudem sehe ich nicht einmal, dass der Prozess so einfach zu gewinnen ist. Der Verdacht, dass die Leistungen nicht stattgefunden haben, basiert nämlich ausschließlich auf den fehlenden Einträgen bei BMW. Die simple Aussage, dass der Verkäufer vergessen hätte das an BMW zu melden, lässt den Käufer vor Gericht ziemlich schlecht dastehen.
S.J.
Agenturgeschäfte sind etwas völlig übliches
Hallo,
Alte Autos werden von Händlern häufig „im Kundenauftrag“
verkauft, um die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Meist
funlktioniert dies im Streitfalle nicht.
das kommt sicher vor, ist aber nicht der Regelfall, dass das in betrügerischer Absicht vorgetäuscht wird. Warum sollte ein Händler Gewährleistung für ein Auto übernehmen, was er wenige Tage zuvor in Zahlung genommen hat? Gäbe es nicht die Möglichkeit der Agenturgeschäfte, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26.01.2005 (Az.: VIII ZR 175/04) für grundsätzlich zulässig erklärt hat, würden KFZ Händler entweder keine Alt KFZ mehr in Zahlung nehmen oder deutlich weniger dafür zahlen, was dem Kunde wohl nicht gefallen dürfte.
Ich persönlich habe seit rund 20 Jahren kein Alt Fahrzeug von mir mehr selbst verkauft. Wenn ich ein neues Auto kaufe, soll mein Händler das alte Fzg. „entsorgen“. Das macht er dann völlig legal in meinem Auftrag, bekommt seine Provision und ich habe das Generve nicht.
Insofern halte ich es für etwas unangebracht, einem Händler, der im Auftrag KFZ verkauft, per se Mauschelei zu unterstellen.
S.J.
Tach!
M.W. ist es seit Jahrzehnten im Autohandel üblich, Gebrauchtfahrzeuge in Zahlung zu nehmen, diese also anzukaufen, und die Kaufsumme vom Kaufpreis des neue(re)n Fahrzeuges abzuziehen.
Der Händler hat das Auto dann gekauft und verkauft es in eigenem Namen und auf eigene Rechnung weiter.
Der urprüngliche Verkäufer hat damit nichts mehr zu tun. Er beauftragt den Händler nicht mit dem Verkauf seines alten Autos. Es gibt keinen „Verkauf im Kundenauftrag“.
Dies war bis zur Novellierung des Themas Sachmängelhaftung in ca. 2000 auch völlig normale Vorgehensweise. Agenturgeschäfte waren die absolute Ausnahme und echte Agenturgeschäfte sind es noch.
Mag sein, dass ab und zu ein Sammler einen seltenen Exoten bei einer Werkstatt abstellt mit der Bitte, einen Käufer aus dem einschlägigen Kundenkreis zu akquirieren oder ein junger Supersportwagen beim Markenhändler durch einen Kunden in Geldproblemen zum Verjauf abgestellt werden darf. Aber das sind eben seltene Einzelfälle. Da hilft es auch nicht, seinen Autohandel mit „Handelsagentur XY oHG“ oder „Autovermittlung 24“ zu tarnen.
Nun muss ein Händler, der vornehmlich Schrott anbietet, sich eben etwas anderes zur Umgehung der Haftung einfallen lassen. Und da kommt eben der Verkauf „im Kundenauftrag“ ins Spiel. Dass dieser Kunde dann Cousin Ali, die Ehefrau oder ein schlicht nicht existenter Mensch wilden Namens ist, merkt der Käufer dann sehr schnell, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt. Bei deutschen Juristen ist das aber mittlerweile bekannt und kaum ein Fähnchenhändler kommt mit dieser Tour noch durch.
Übrigens gibt es ein einfaches Mittel, sich solchen Problemen als privater Käufer gar nicht erst auszusetzen: Händler meiden, die solche Klauseln benutzen.
Ältere Autos der unteren Preiskategorien kauft man besser privat vom Rentner.
Neuere Modelle vom seriösen Markenhändler. Sieh doch mal nach, wieviele Autos „im Kundenauftrag“ Du bei der Mercedes Gebrauchtwagensuche über deren Homepage findest…
Gruß,
M.
Dies war bis zur Novellierung des Themas Sachmängelhaftung in
ca. 2000 auch völlig normale Vorgehensweise. Agenturgeschäfte
waren die absolute Ausnahme und echte Agenturgeschäfte sind es
noch.
Bis zur Schuldrechtreform konnte die Gewährleistung eben noch problemlos ausgeschlossen werden. Leider gehst Du auf meine Argumente überhaupt nicht ein und unterstellst, dass der Großteil der Agenturgeschäfte keine sind und lediglich zur Umgehung der Sachmängelhaftung geschlossen werden.
Mehr als eine pauschale Diskreditierung von Gebrauchtwarenhändlern kann ich in Deinem Beitrag daher nicht erkennen.
S.J.
Tach!
Dies war bis zur Novellierung des Themas Sachmängelhaftung in
ca. 2000 auch völlig normale Vorgehensweise. Agenturgeschäfte
waren die absolute Ausnahme und echte Agenturgeschäfte sind es
noch.Bis zur Schuldrechtreform konnte die Gewährleistung eben noch
problemlos ausgeschlossen werden. Leider gehst Du auf meine
Argumente überhaupt nicht ein und unterstellst, dass der
Großteil der Agenturgeschäfte keine sind und lediglich zur
Umgehung der Sachmängelhaftung geschlossen werden.
Das ist eben Fakt.
Deine „Argumente“ beschränken sich auf Deine persönliche Hadnlungsweise, die ich auch nur dann nachvollziehen könnte, wenn Du ein Handwerker wärst, der fünf alte Transits, die keiner mehr in Zahlung nehmen möchte, an den Mann zu bringen versuchtest.
Mehr als eine pauschale Diskreditierung von
Gebrauchtwarenhändlern kann ich in Deinem Beitrag daher nicht
erkennen.
Ich diskreditiere keineswegs pauschal. Vielmehr empfehle ich, bei offensichtlich unseriösen Angeboten die Augen aufzusperren.
Ich kaufe ab und zu auch mal ein gebrauchtes Auto vom Händler. Bislang habe ich immer noch ausreichend Angebote ohne Ausschluß der SMH gefunden.
M.