Die Geschichte mal in Kürze: Im Juli 2007 habe ich bei MB einen LKW (7,49 Tonner incl. Tandemhänger) gekauft und zugelassen. Bis zu Okt. 2010 lief alles Problemlos (auch Tüv und diverse Standartkontrollen durch BAG, Zoll und Autobahnpolizei). Doch dann rief mich der Fahrer des LKWs an (während ich leider im Jahresurlaub war), daß er angehalten und ihm die Weiterfahrt verboten wurde. Grund war die bisher unbemerkt gebliebene Eintragung des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges von 8To. (also nur mit’m Zweier legal zu fahren…der Fahrer hatte aber nur den alten Dreier)! Somit mußte der Zug (7 Werktage) stehenbleiben, da ich keinen Fahrer mit CE zur Verfügung hatte.
Aufklärung: Es war ein 8-Tonner, der auf 7,49 abgelastet war…diese Ablastungsurkunde lag dem Amt zwar vor, aber die hat sie bei der Zulassung übersehen und diesen Fehler auch schriftlich zugegeben!
Mein Anwalt riet mir daraufhin, den Verdienstausfall (ohne Betriebskosten) geltend zu machen, da Behörden gegen solche Fehler versichert sind. Gesagt, getan! Aber nun behauptet die KSA (Kommunaler Schadensausgleich Schleswig/Holstein), daß es meiner Pflicht unterliegt, die Angaben zu prüfen! Zudem behaupten die, daß es bei den jährlichen Tüv-HUs hätte auffallen müssen (was natürlich Blödsinn ist, da die ja nicht wissen, welche Führerscheinklasse ein Kraftfahrer hat).
Gibt es diese Kontrollpflicht (für persönliche Angaben ja…aber auch für die technischen Daten?)oder ein Gesetz/eine niedergeschriebene Verpflichtung? So offensichtlich kann dieser Fehler ja nicht sein, wenn sogar BAG und Polizei KFZ-Schein und Führerschein des Fahrers kontrollieren und drei Jahre nicht darüber stolpern!!!
Ich will die ja nicht ausnehmen, sondern nur überleben (sonst könnte ich ja auch den „Zwangsurlaub“ des Fahrers und sonstige Unkosten mit auf die Liste setzen). Zudem kommt der Umsatzverlustbetrag nicht von mir, sondern vom Steuerberater!
Danke schonmal 