Hab da mal eine Frage:
Kann im Schadenfall gekündigt werden, auch wenn der Unfallgegner schuld ist und die Versicherung des Geschädigten gar nicht in Anspruch genommen wird?
Ein PKW stand auf einem Parkplatz, als ein zweiter PKW Rückwärts in den schon parkenden, ausgeschaltetem PKW fuhr.
Der parkende PKW hat mit Hupen den ankommenden PKW versucht zu warnen, hierfür sagen zwei Zeugen aus.
Der Fahrzeughalter und der Versicherungnehmer des geschädigten PKW sind nicht identisch, leben auch nicht mehr zusammen.
Ist es möglich, das der geschädigte Versicherungnehmer trotzdem die Versicherung kündigt, auch wenn der Fahrzeughalter nicht damit einverstanden ist?
Der Fahrzeughalter wollte schon seit Monaten den PKW auf seinen Namen zulassen, weil der Versicherungsnehmer nicht mehr möchte, das jemand auf seine Versicherung fährt. Leider wurde aber für das ganze Jahr die Versicherungsprämie gezahlt.
Eigentlich geht es hier nur darum, ob im Schadenfall gekündigt werden kann, egal wer schuld hatte. Obwohl die Schuldfrage hier eindeutig geklärt ist.