KFZ-Stellplatz fremdbeparkt

Nun, wie sieht es aus wenn sich jemand einen privaten KFZ-Stellplatz anmietet um sein zweitfahrzeug über längere Zeitraume abzumelden und abzustellen.

Wenn dann nun die Person sein KFZ nicht abstellen könnte, weil der Stellplatz bereits seit Wochen belegt ist von einem unbekannten fahruntauglichen Unfallfahrzeug, welches ohne Kennzeichen dort abgestellt wurde?

Könnte der Mieter den Mietvertrag für den Stellplatz, außerordentlich mit einer Frist von z.B. vier Wochen (statt drei Monate zum Monatsende) beim Vermieter kündigen, falls dieser nicht das fremde Fahrzeug entfernt oder einen anderen Stellplatz zur Verfügung stellt? Oder die Miete zu 100% mindern, da die angemietete Fläche nicht zur Verfügung steht?.

Mit welchem Recht, ist es sein Schrott oder was soll VM damit zu tun haben?

Weil der Vermieter einen Parkplatz vermietet hat und den möchte man auch beanspruchen.

Könnte der Mieter den Mietvertrag für den Stellplatz,
außerordentlich mit einer Frist von z.B. vier Wochen (statt
drei Monate zum Monatsende) beim Vermieter kündigen, falls
dieser nicht das fremde Fahrzeug entfernt oder einen anderen
Stellplatz zur Verfügung stellt? Oder die Miete zu 100%
mindern, da die angemietete Fläche nicht zur Verfügung steht?.

Ich bin kein Jurist aber ich würde sagen, es hängt davon ab, ob der Stellplatz schon bei Abschluß des Mietvertrages belegt war. Denn in diesem Falle hätte der Vermieter ja nicht „geliefert“. Wäre der Stellplatz nach Abschluß des Mietvertrages fremd-belegt worden, kann der Vermieter nichts dafür.

Hallo,

da es sich um ein Unfallfahrzeug ohne Nummernschild handelt, könnte man abklären, ob da Öle oder sonstige Flüssigkeiten austreten.

Dann nämlich müssen die Behörden handeln. Genau weiß ich es nicht. Entweder Abfallgesetz, oder sonstige Umweltgesetze.

Zudem habe ich schon gehört, dass ein KfZ ohne Tüv und/oder Versicherung auch nicht auf Privatgelände stehen darf.

Den Eigentümer kann man über die Fahrgestellnummer ausfindig machen.

Dass die Polizei nichts gemacht hat, kann ich nicht nachvollziehen. Zumindest hätte sie den Halter feststellen sollen/können/dürfen und prüfen, ob das KfZ die HU hat.

Nunja, bitte als Anregungen verstehen, nicht als fundiertes Rechtswissen :wink:

TM

Hoppela, hatte einen ähnlichen Beitrag schonmal gelesen, der war dann verschwunden (gelöscht?) und nun habe ich ihn hier (vermeintlich) wieder gefunden.

Im Originalbeitrag ging es um Abschleppen lassen. Falls es doch ein anderes Beispiel ist, einfach ignorieren :wink:

TM

Weil der Vermieter einen Parkplatz vermietet hat und den
möchte man auch beanspruchen.

M.E. hat man die Möglichkeit des Rücktritts wenn bereits bei Übergabe der Schrott drauf stand, sonst ist es das Pech des Mieters. VM haftet doch nicht für andere…

Hallo,

M.E. hat man die Möglichkeit des Rücktritts wenn bereits bei
Übergabe der Schrott drauf stand,

Kannst Du grad mal einen Paragraphen nenne, in dem Du eine derartig seltsame Regelung gefunden haben willst? Bis dahin nenne ich das schlicht: Unsinn.

sonst ist es das Pech des
Mieters. VM haftet doch nicht für andere…

Da wäre ich aber nicht so sicher wie Du. Immerhin hat der Vermieter dafür zu Sorgen, dass dem Mieter die gemietete Sache auch zur Verfügung steht: http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Gruß
loderunner (ianal)