Hallo zusammen,
es stellt sich folgende Frage.
Angenommen jemand hat ein Gewerbe (z.B. Beratungsstelle für Kosmetikprodukte) angemeldet und betreibt dieses im Haus der Eltern. Die Beratungsstelle ist ein kleines Studio mit ca. 25qm. Kunden verkehren einzeln und sind jeweils etwa 1,5 Std. in Behandlung. Am Tag werden nicht mehr als 5 Kunden erwartet.
Es steht ausserdem eine private Garageneinfahrt zur Verfügung.
Das Studio liegt in einer schmalen Strasse, in der durch Nachbarn wild geparkt wird. Kunden haben nur eingeschränkt die Möglichkeit zu parken. Die private Garageneinfahrt war seither tabu, da die Eigentümer diese Einfahrt rund um die Uhr nutzen wollten.
Nun zu meinen Fragen.
- Muß für diesen Fall zwingend ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden?
- Ist dies gesetzlich verankert oder haben hier die Gemeinden ein Hoheitsrecht?
- Angenommen ein Stellplatz wäre vorgeschrieben, kann man dies umgehen, indem in der Garageneinfahrt geparkt werden kann (natürlich mit Genehmigung des Eigentümers)?
- Wo finde ich weitere Informationen dazu?
Über ein paar nützliche Informationen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im voraus!
Gruß
Georg