Frau xyz wohnt seit 4 jahren in Deutschland, arbeitet auch ganz offiziell mit Steuerkarte in einer Firma.
Frau ABC fragte nun Frau xyz warum Sie eigentlich immer noch nach all den Jahren mit Nummernschildern aus Ihrem Heimatland umherfährt.
Die Antwort * weil ich so Geld spare*
Nun die eigentliche Frage , wenn jemand in D lebt und dort arbeitet muss er dann nicht sein Auto an-ummelden? Müssen wir Deutschen ja auch, wenn wir umziehen, innerhalb einer gewissen Frist
danke für die Aufklärung
Angela
Viele meiner Bayerischen Bekannten haben ihr auto in Hessen angemeldet weils da angeblich billiger ist oder jedenfalls gewesen sein soll…
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Viele meiner Bayerischen Bekannten haben ihr auto in Hessen
angemeldet weils da angeblich billiger ist oder jedenfalls
gewesen sein soll…
Es geht aber hier um ein Europäisches Nachbarland und nicht um ein Bundesland und wenn Frau XYZ doch schon seit 4 Jahren hier wohnt und in Ihrem Geburtsland garnicht mehr gemeldet ist kann es doch nicht rechtens sein ???
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Es geht aber hier um ein Europäisches Nachbarland und nicht um
ein Bundesland und wenn Frau XYZ doch schon seit 4 Jahren hier
wohnt und in Ihrem Geburtsland garnicht mehr gemeldet ist
kann es doch nicht rechtens sein ???
Wenn ihr Geburtsland kein Problem damit hat, warum nicht… Vielleicht ist das Meldewesen in ihrem Heimatland ohnehin weniger ausgeprägt als das hiesige
. Viele Länder kennen so etwas gar nicht.
Grüße,
Sebastian
Die bereits erteilten Antworten vergessen Sie besser schnell, die Leute haben nicht wirklich Ahnung.
Hier liegt neben Kfz-Steuerhinterziehung auch Ordnungswidrikeiten vor, was die Zulassung angeht. Wo ist das Fahrzeug eigentlich momentan versichert und weiß diese Versicherung, dass das Fahrzeug nur noch in Deutschland gefahren wird?
Ich kann nur anraten, dass man der Person mitteilt, dass diese sich nicht noch mehr Ärger einfahren soll und schleunigst das Fahrzeug hier anmeldet.
Angemeldet wird ein Auto am Hauptwohnsitz. Teilweise werden dazu falsche Angaben gemacht, gerade bei Ledigen. Billiger kann es nur hinsichtlich der KFZ-Versicherung sein, aber die regelt sich nicht nach Ländern sondern nach Landkreisen.
Wenn ihr Geburtsland kein Problem damit hat, warum nicht…
Vielleicht ist das Meldewesen in ihrem Heimatland ohnehin
weniger ausgeprägt als das hiesige
. Viele Länder kennen so
etwas gar nicht.
Vielleicht denken Sie mal an Steuerhinterziehung und die Konsequenzen, bevor Sie so einen Unsinn schreiben.
Ich wusste nicht, dass die deutsche KFZ-Steuer auch auf ausländische Fahrzeuge erhoben wird, und dachte daher nur über die bloße Zulassung im Ausland nach.
Grüße,
Sebastian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
als meine Frau damals ein Jahr nach dem Umzug noch in einer Polizeikontrolle mit dem alten Nummernschild erwischt wurde, hat sie das 50 DM Strafe gekostet. Die Sätze sind mittlerweile bestimmt erhöht.
Außerdem musste unter Fristsetzung ein Nachweis über die Ummeldung des Kfz vorgelegt werden.
Meinem Vorredner muss ich zustimmen, dass in diesem Fall auch noch Steuerhinterziehung hinzukäme.
Gruß
Lawrence
Ich wusste nicht, dass die deutsche KFZ-Steuer auch auf
ausländische Fahrzeuge erhoben wird, und dachte daher nur über
die bloße Zulassung im Ausland nach.
Wenn die betroffene Person im Auslang garkeinen Wohnsitz mehr hat, dann hat sie ihr Fahrzeug auch hier in Deutschland anzumelden.
Selbst wenn die betroffene Person im Ausland einen Wohnsitz hat, dann hält sie sich hier überwiegend auf. Auch in solchen Fällen sehen die Gesetze es nicht vor, dass jemand dauerhaft seine ausl. Anmeldung beibehält. Wer hier Urlaub macht oder mal kurzfristig (soweit ich weiß bis zu einem Jahr) sich hier aufhält, der muss sein Fahrzeug hier nicht anmelden. Das trifft den Fall aber nicht mehr, da die Person schon vier Jahre hier wohnt.
Steuerhinterziehung liegt hier in jedem Fall vor. Was die Anmeldeformalitäten angeht, wird es sicher zu Bußgeldern kommen. Und vor allem wird die Versicherung Probleme bereiten. Ggf. kann hier noch eine Nachfordernung der ausl. Versicherung erfolgen, wenn das Fahrzeug aus dortiger Sicht dauerhaft im Ausland verkehrt.
Der Slogan „so spare ich Steuern“ wird der betroffenen Person sicher schon bald übel aufstoßen.
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Hier weiß niemand um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt und hat damit Kenntnis über die Rechtslage des betreffenden Landes - aber alle behaupten irgendwas.
cu
Hier weiß niemand um welche Staatsangehörigkeit es sich
handelt und hat damit Kenntnis über die Rechtslage des
betreffenden Landes - aber alle behaupten irgendwas.
cu
Wenn Sie den Augangsbeitrag lesen würden, dann würden Sie auch erkennen, dass die Staatsangehörigkeit der Person und das Land, wo ihr Fahrzeug angemeldet ist, völlig egal sind.
Wenn Sie den Augangsbeitrag lesen würden,
in dem nirgends erwähnt wurde, dass die Frau im Heimatland nicht gemeldet ist.
dann würden Sie auch erkennen, dass die Staatsangehörigkeit der
Person und das Land, wo ihr Fahrzeug angemeldet ist, völlig egal
sind.
Ich weiß nicht, ob es in jedem eurpäischen Nachbarland verboten ist, sein Auto bei ausschliesslich ausländischem Wohnsitz anzumelden und zu versichern.
Muß aber anscheinend so sein, wenn das Land egal ist???
Da die Steuerpflicht in D meines Wissens bei einem Aufenthalt (der nichts mit der Dauer einer melderechtlichen Anmeldung zu tun hat) über einem Jahr beginnt und die Frist bei jedem Grenzübertritt neu beginnt …
Und ich frage mich immer noch, was die meisten Antworten mit der Ausgangsfrage zu tun haben. Ich kann da beim besten Willen keinen Zusammenhang erkennen.
cu
Es ist im Grunde alles egal, was hier geschrieben wurde. Das Fahrzeug wird überwiegend in Deutschland eingesetzt, daher ist es hier anzumelden. Soweit ich weiß, sobald es mehr als 3 Monate in Deutschland ist. Und der Sachverhalt gibt ja nun her, dass die Frau schon 4 Jahre hier arbeitet. Wo sie noch Wohnsitze hat und auch wenn das Fahrzeug mal zum Urlaub in Heimatland mitgenommen wird, das ist völlig egal.
§ 3 Nr. 13 greift hier nicht, weil es sich von Anfang an nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt gehandelt hat, daher kann man in dem hier vorliegenden Sachverhalt von dieser Vorschrift nicht profitieren. Ansonsten könnten jeder Zuziehende hier ein Jahr lang steuerfrei rumfahren.
Der vorübergehende Aufenthalt (Urlaub, Zirkus Chechick aus Praha auf Tournee in Deutschland) etc. muss von Anfang an feststehen.
Hi,
ich stimme dir voll zu. Ich wollte nur mit ein paar Gesetzestexten und Links etwas mehr Sachlichkeit in die Frage bringen.Und die Jahresfrist ist ja schon in den Vorpostings rumgespukt, deshalb der entsprechende Link. Der Knackpunkt ist hier das nicht vorhandene vorübergehende Verbringen ins Inland.
Schöne Grüße
C.