Kfz Steuer 2 mal abgebucht

Hallo liebe community!
Es geht um das Thema Kfz Steuer. Ich habe vor einem Jahr, am 16.08.12, mein Auto gekauft. Als Fahrzeughalter haben wir meinen Vater (Wohnhaft in Stadt A) angegeben und meine Kontonummer zum Abbuchen der Kfz-Steuer.
Vor einer Woche, am 15.08.13 habe ich dasselbe Auto in einer anderen Stadt (Stadt B) auf mich als Fahrzeughalter ummelden lassen. Heute sehe ich auf meinem Kontoauszug, dass die Steuer für das alte (nicht mehr existierende) Kennzeichen von Stadt A abgebucht wurde.
Nun meine Frage: Ist das gerechtfertigt? Immerhin gibt es ja die alte Nummer offiziell seit dem 15.08.13 gar nicht mehr. Wieso soll ich dann für ein weiteres Jahr an Stadt A bezahlen? Kann ich davon ausgehen, dass die Steuer von der jetzigen Stadt B, der die Steuer ja eigentlich zusteht, nochmals abgebucht wird?
Viele Grüße!

Hallo,

ich würde davon ausgehen, dass es ein Fehler ist. Das können jedoch nur die Ämter klären. Entsprechende Bescheide müssten Ihnen dazu zugegangen sein. Ich würde mich daher telefonisch an den Sachbearbeiter wenden.

Viele Grüße
Lorraine

Moin,

Also ich würde sagen,das du dich mit dem FA in Stadt A in Verbindung setzen solltest,ich denke mir das es eine überschneidung war und Sie erstmal beides.bezahlen und dann wird sich das FA aus Stadt A bestimmt melden.

Hallo,
es sieht so aus, als hätte Stadt A die Ummeldung nicht registriert, bzw. Stadt hat das Ganze als Neuanmeldung behandelt.
Man kann also davon ausgehen, dass Stadt B auch noch abbucht. Es sei denn, beide Städte liegen im gleichen Landkreis.
Ansonsten hilft wohl nur, mit den Unterlagen zur Ummeldung direkt zur Behörde zu gehen und um Erstattung bitten oder die Unterlagen als Kopien hinschicken.
Viel Erfolg
Gruß eve135

Dein Vater hat bestimmt einen Kfz-Steuerbescheid bekommen, in dem drin steht, dass er jährlich Kfz-Steuer zu zahlen hat.
Dieses Jahr ist seit dem 16.08.2013 um und deshalb wäre grundsätzlich am 16.08.2013 wieder Kfz-Steuer fällig.

Dass Dein Vater das Auto abgemeldet hat, wurde der Kfz-Steuerstelle wahrscheinlich noch nicht mitgeteilt oder ist wg. Zuständigkeitswechsel (seit neuestem ist für die Kfz-Steuerfestsetzung und Erhebung nicht mehr das örtliche Finanzamt, sondern der Zoll zuständig) momentan untergegangen.

http://www.weser-kurier.de/region/zeitungen_artikel,…

Hallo,
die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten, denn die Kfz-Steuer ist zwar mittlerweile eine Bundessteuer, wird aber noch durch die Länder festgesetzt und erhoben. Hierbei gehen die Länder teilweise unterschiedlich vor. In den meisten Ländern kann man sein Kennzeichen bei Umzug „mitnehmen“. In diesen Fällen bleibt das bisherige Finanzamt weiterhin für Kfz-Steuer zuständig. Bei Umzug in ein anderes Bundesland wird das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Die ‚Akte‘ wird dann an das neu zuständige Finanzamt abgegeben.
Eine doppelte Zahlung sollte daher nicht vorkommen. Sollten jedoch beide Finanzämter einziehen, kurz beim ‚alten‘ Finanzamt anrufen und den Umzug erklären.
Gruss

Hallo,
ich bin kundig in Sachen Lohnsteuer und kann da sicher einige Fragen beantworten.
Die Steuer für ein Fahrzeug gibt es natürlich nicht doppelt. In dem letzten Anmeldeort kann die Steuer nur bis zum Tag der Abmeldung eingezogen werden.
Wenden Sie sich an die dortige Zulassungsstelle und bitten um Klärung der Angelegenheit. Es kann ja sein, dass Ihrer jetzigen Zulassungsstelle die bezahlte Steuer angezeigt wird und nicht noch einmal erhoben wird. Sprechen Sie mit Ihrer Zulassungsstelle und es wird sicher geklärt. Doppelte Steuer, gibt es wie bereits gesagt nicht!!!
Mfg.

Da gibt es schon mal zeitliche Überschneidungen. Ruf einfach da an, die werden das sicher bestätigen und das erledigt sich von alleine.