Hallo,meine Tochter 5 hat seit letztem Jahr einen Schwerbehindertenausweis 50% mit Merkzeichen H. Mich würde jetzt einfach mal interessieren, was ich beachten müsste, wenn ich mein Auto auf sie zulassen würde und es somit von der KFZ-Steuer befreit wäre?
Hallo
da bin ich überfragt. KFZ Steuer ist nicht meine Stärke.
GGfs. bei der Zulassungsstelle oder bei der KFZ Steuerstelle beim Finanzamt nachfragen.
Hallo Nine02,
zuerst tut es mir sehr leid, wenn Deine Tochter schon mit 5 Jahren 50 % schwerbehindert ist; dies ist bestimmt kein leichtes Los für die Familie.
Das Merkzeichen H sagt mir leider gar nichts.
Auch zur Stuerbefreiung kann ich leider keine fundierten Aussagen machen.
Fakt ist, daß Deine Tochter nicht Auto fahren kann mit 5 Jahren; wenn Du nun ein Auto auf ihren Namen zuläßt, kann eine Steuerbefreiung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchaus möglich sein; aber es muß sichergestellt sein, daß das Fahrzeug nur zum Transport der Tochter genutzt wird.
Sonstige Fahrten gefährden die Stuerbefreiung.
Völlig unverbindlich.
MfG
Stefan Seidel