Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
ich vermute einmal, dass es um eine Kfz-Steuerbefreiung geht.
JA
Aber vorsicht: nicht mehr alle Fahrten sind möglich.
Ehepaar A weiß davon, dass dann z. B. Herr A nur alleine mit dem Auto fahren düfte, wenn es der „Haushaltsführung“ dienen würde -auch wenn Frau A nicht mit im Auto sitzt-. Wenn Herr A aber nun selber für sich zum Arzt muss - was dann?
Voraussetzungen für eine Befreiung von der Kfz-Steuer sind:
Sie sind schwerbehindert (GdB mindestens 50).
Sie sind außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind
(Merkzeichen Bl) und/oder hilflos (Merkzeichen H).
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen.
Außerdem dürfen Sie das Fahrzeug nicht zweckfremd nutzen.
Die Voraussetzungen sind im Falle von Ehepaar A gegeben, aber was GENAU heißt „Fahrzeug nicht ZWECKFREMD nutzen“, fahren würden nur Herr A und -vielleicht 1-2xjährlich der Sohn von Herrn A-, da Herr A aber auch chronisch krank ist muss Herr A für sich persönlich auch ab und zu Arztbesuche machen, wie ist es damit dann? Da Herr A pflegender Angehöriger von Frau A ist, erhält er sich ja damit seine Pflege-Fitheit um Frau A pflegen zu können… zählt das?
Die Frage war auch noch, ob das Fahrzeug dann versicherungsmäßg auf HERRN A versichert werden kann, obwohl es ja Frau A gehört und auch beim Finanzamt dann als Fahrzeug von FRAU A geführt werden würde - ist dies ein Widerspruch in sich oder geht das und wenn ja - WIE?
Es geht darum, dass Ehepaar A nicht sehr viel Geld hat nur deshalb die Frage nach der Möglichkeit verschiedener Personen-Meldungen Finanzamt bzw. Versicherungsnehmer… Aber sie benötigen dringend ein Fahrzeug (älteres, gebrauchtes), um z. b. Arztbesuche, Apothekenbesuche usw. machen zu können (Arzt wohl im Nachbarort, Apotheke auch usw.) Auch zum Einkaufen in den Nachbarorten wird das Fahrzeug benötigt - es ist also keine Luxus-Frage.
Würde mich freuen, wenn Du mir näheres hierzu sagen könntest.
Vielen Dank nochmals
Grüße
Marie