Ich hätte folgende Frage:
Wird beim Anmelden eines Zweitwagens die KFZ Steuer so berechnet, als handele es sich um ein einzelnes Fahrzeug? Oder wird ein erhöhter Steuersatz fällig, weil man sich ja ein zweites Fahrzeug „leisten“ kann? Hintergrund: Der potentielle Zweitwagen wurde vererbt…
Besten Dank für die Beantwortung!
Robert