Fahrer A baut einen Unfall, an dem er definitiv schuld ist.
Nehmen wir an das sein Auto daraufhin nicht mehr fahrtüchtig ist, dann will er natürlcih auch seine Versicherung kündigen, weil er ja nicht für ein KFZ zahlt was es nicht mehr gibt bzw. dann nicht mehr gemeldet ist.
Geht das so ohne weiteres? Und würde er anteilig seine Versicherungssumme zurückbekommen? ( neues gesetz ab 2008 ? =
Vielen lieben Dank im vorraus für die Antworten
Gruß
Pascal
Geht das so ohne weiteres?
Ja, unter Vorlage der Abmeldebescheinigung.
Und würde er anteilig seine Versicherungssumme zurückbekommen?
Nee, seinen Versicherungsbeitrag bekommt er anteilig zurück.
( neues gesetz ab 2008 ? =
Dazu brauchte man kein neues Gesetz, das war auch früher schon so.
Vielen lieben Dank im vorraus für die Antworten
Bitte, bitte
Gruß
Pascal
Gruß
Nordlicht
Hier in BaWü
… wurde mir mit dem Datum der Abmeldung auch rückwirkend automatisch:
- die Steuer erstattet
- die Versicherung benachrichtigt und hat mir auch anteilig die Beiträge rückerstattet.
Gruß
Stefan
Vielen lieben Dank im vorraus für die Antworten
Bitte, bitte
Gruß
Pascal
Gruß
Nordlicht
Besten Dank für die Antworten
Gruß
Pascal