Kfz-Steuer (lang)

Moin zusammen,

Gehen wir amüsanterweise mal davon aus, daß die Kfz-Steuer für ein Dieselfahrzeug ziemlich teuer geworden wäre wegen angeblicher Nichteinhaltung der Stufe PM5, obwohl selbiges Fahrzeug einen Rußfilter hätte. Nach Anfrage beim Hersteller, wie so etwas sein könne, bekäme man folgende Antwort:

"Das Vierte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom
24.03.2007 beschreibt die Steuersätze sowie auch die möglichen
Steuerbefreiungen hinsichtlich der Besteuerung von Fahrzeugen nach
Partikelminderungsstufen. Dieses Gesetz ist am 01.04.2007 in Kraft
getreten. Ihr Fahrzeug wurde jedoch vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
erstmals zugelassen.

Alle Fahrzeuginformationen, die auch die Besteuerung nach dem
Kraftfahrzeugsteuergesetz betreffen, müssen aus den Fahrzeugpapieren
ablesbar sein. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Eintragung der
Partikelminderungsstufe für Dieselfahrzeuge nach der StVZO in den
Fahrzeugpapieren bislang nicht vorgesehen war…

Nach einem Beschluss der zuständigen Finanzministerien sollen die
Fahrgestellnummern aller serienmäßig mit Partikelfilter ausgerüsteten
Fahrzeuge bis Mitte September 2007 erneut an das Kraftfahrtbundesamt
übermittelt werden. Auf diesem Wege soll erreicht werden, dass die
Halter von Fahrzeugen, die bereits mit einem Partikelfilter
ausgerüstet sind, keinen Steuerbescheid über die Zahlung der
Sondersteuer erhalten sollen."

Würde das jetzt also heißen, daß man einfach gar nichts tun muß
und im Herbst, wenn die Daten des Autos übermittelt sind, bekäme man die zuviel gezahlte Steuer wieder erstattet?

fragende Grüße,

Ralph

WISO-Beitrag
Hallo Ralph,

habe im August zu diesem Thema was bei WISO gesehen: http://www.heute.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,5593045,0…
Rechts kannst du auch das Video davon anklicken - vielleicht hilft es dir weiter.

*wink*
CB