Lt. KraftStG wird der Einbau eines Partikelfilters mit einer Steuergutschrift von 330,-€ gefördert.
Im KraftStG §3c steht, das „das Fahrzeug … nachträglich so verbessert wird, dass es einer … der Partikgelminderungsstufen … entspricht.“
Was heisst hier nachträglich? Heißt dies, dass der Einbau nach der Erstzulassung erfolgt sein muss. Ist nachträglich auch zutreffend, wenn der Partikelfilter ab Werk gar nicht geliefert wird sondern die Nachrüstung durch die KFZ-Werkstatt erfolgt.
Wie verhält es sich, wenn ein Einbau beim Kauf eines Neuwagens im Jahr 2006 beauftragt wurde und der Einbau vor der Auslieferung des Fahrzeuges und somit vor der Erstzulassung erfolgte.
Was heisst hier nachträglich? Heißt dies, dass der Einbau nach
der Erstzulassung erfolgt sein muss.
ja
Ist nachträglich auch
zutreffend, wenn der Partikelfilter ab Werk gar nicht
geliefert wird sondern die Nachrüstung durch die KFZ-Werkstatt
erfolgt.
da würde ich beim Finanzamt anrufen und nachfragen
Wie verhält es sich, wenn ein Einbau beim Kauf eines Neuwagens
im Jahr 2006 beauftragt wurde und der Einbau vor der
Auslieferung des Fahrzeuges und somit vor der Erstzulassung
erfolgte.
Das ist nicht nachträglich, aber die Fahrzeuge sind auch begünstigt, da sich bei ihnen der Steuersatz nicht erhöht. Sie bleiben niedrig eingestuft, so dass das im Vergleich mit nicht nachgerüsteten Fahrzeugen auch schon eine Vergünstigung ist.