Hallo,
da ist zum einen die Zahlungsverpflichtung. A soll zwar zahlen lt. Vereinbarung zwischen A und B, aber B ist gegenüber der Versicherung in der Pflicht. Wenn A’s Konto also mal nicht gedeckt ist, wird sich B mit der Versicherung auseinandersetzen und zahlen müssen.
Ich weiß, daß Versicherungen sich schon aus Unfällen wieder Geld vom
Versicherungsnehmer mit allen Mitteln (auch denen der Zwangsvollstreckung) geholt haben. Die Hintergründe kannte ich im Einzelfall nicht. Man muß wohl aber davon ausgehen, daß hier die Versicherungen im Außenverhältnis quasi in Vorlage getreten sind und sich dann vom Versicherungsnehmer das verauslagte Geld wieder geholt haben. Das könnte z.B. bei Unfällen der Fall sein, bei denen sich dann in der anschließenden Untersuchung bzw. Verhandlung herausgestellt hat, daß der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Wäre ein ziemliches Risiko für B, wenn so etwas passieren würde. Finanzieller Art also, aber dann käme wahrscheinlich die Konstellation auch heraus (Versicherungsbetrug wegen geringerem Beitrag?).
Insgesamt wäre dringend abzuraten.
Gruß, Hemba