Kfz-Steuer Unterschied Besitzer, Halter, Nutzer

Es heisst, der Kfz-Halter schuldet die Kfz-Steuer.
1.Wo ist die Unterschied zum Eigentümer des Autos? Bei der Versicherung werden Eigentümer und Halter getrennt angegeben.
2.Ist jemand, der das Auto von jemand anderen zur dauerhaften Nutzung überlassen bekommt, automatisch KFZ-Steuer-Pflichtig. Wird er damit zum Halter oder bleibt er nur Fahrer?
3.Kann man überhaupt ein NICHT-eigenes (laut Fahrzeugbrieb, Zulassung Teil 1) Fahrzueg auf sein Namen zulassen, um dadurch Steuerpflichtig werden?

Danke!

Es heisst, der Kfz-Halter schuldet die Kfz-Steuer.
1.Wo ist die Unterschied zum Eigentümer des Autos? Bei der
Versicherung werden Eigentümer und Halter getrennt angegeben.

Hallo!
Halter ist derjenige,der den Wagen auf sich anmeldet. Rechtlich kann der Wagen jemand anderem gehören.

2.Ist jemand, der das Auto von jemand anderen zur dauerhaften
Nutzung überlassen bekommt, automatisch KFZ-Steuer-Pflichtig.
Wird er damit zum Halter oder bleibt er nur Fahrer?

Fahrer ist jemand,der ein fremdes,NICHT auf ihn selbst angemeldetes Fahrzeug bewegt.
Er wird automatisch zum Halter,wenn er auf sich anmeldet. Dann schuldet er auch die Steuer. Denn die ist nicht an die Eigentumsverhältnisse gekoppelt,sondern daran,wer es auf sich anmeldet.

3.Kann man überhaupt ein NICHT-eigenes (laut Fahrzeugbrieb,
Zulassung Teil 1) Fahrzueg auf sein Namen zulassen, um dadurch
Steuerpflichtig werden?

Natürlich,klassischer Fall ist Leasingfahrzeug.
Es gehört nicht dem Anmelder,er hat nur die Nutzung für eine bestimmte Zeit.
Ein echter Mietwagen ist das Gegenbeispiel,hier ist man Nutzer/Fahrer,hat mit Anmeldung,Versicherung und Steuer nichts zu tun.
In den mitgegebenen Kfz-Papieren steht auch nicht der eigene Name drin !

mfG
duck313

2.Ist jemand, der das Auto von jemand anderen zur dauerhaften
Nutzung überlassen bekommt, automatisch KFZ-Steuer-Pflichtig.

Wichtig ist der Begriff „dauerhafte Nutzung“, er ist Voraussetzung für die Entfernungspauschale bei den Werbungskosten.
Beispiel: Ein Auto ist auf sein Eigentümer im EU-Ausland zugelassen. Er hat sein Fahrzeug an eine im Inland lebenden Person zur dauerhaften Nutzung unentgeltlich (oder gegen Bezahlung) überlassen. Trotz dauerhafrter Nutzung in Deutschland, fährt das Auto in das Zulassungs-Land mermals jährlich z.B.um TÜV zu machen oder wenn der Nutzer Urlaub hat.
Schulder der Fahrer/Nutzer in diesem Fall Kfz-Steuer in Deutschland? Kann man so ein Fahrzeug auch als Mietwagen darstellen?
Gruß

Hallo !

Hättest Du mal gleich so gefragt.

Du darfst das Fahrzeug hierzulande überhaupt nicht nutzen !

In §3 KraftStG steht in etwa : …ausländisches Fahrzeug kann hier bis zu 1 Jahr gefahren werden und ist von Steuer befreit.
Aber nicht,wenn der Nutzer im Inland seinen (Haupt)Wohnsitz hat …

MfG
duck313