KFZ-Steuer Vergünstigung/Befreiung Behinderte

Gehen wir davon aus, dass sich eine schwerstbehinderte Person mit Pflegestufe II und GdB von 100% mit Merkzeichen G - aG - H - B sich in der Privatinsolvenz befindet und Schulden beim Strassenverkehrsamt hat und diese in der Gläubigerliste aufgelistet sind. Das Amt verweigert die Zulassung. Wegen der Kfz-Steuerbefreiung muss das Auto aber unbedingt auf die behinderte Person zugelassen werden. Hätte der pflegende Angehörige(Mann) Chancen bei dem Finanzamt die Befreiung trotzdem zu bekommen, wenn er das Auto auf seinen Namen zulässt?

Definitiv nicht!
Der Inhaber der Steuerbefreiung kann nur derjenige sein, welcher die Befreiungsgründe aufweist, niemals die jeweilig pflegende Person.
Diese darf den Wagen nutzen für Versorgungsfahrten, mehr aber auch nicht.

Hallo,
zunächst hätte ich gerne gewusst, welches AMT welche
Zulassung verweigert. Den Inhalt des schriftlichen Bescheides über die „Verweigerung“ muss ich ebenfalls wissen/kennen.

Gruss
Knauffi

Kurz und knapp: Nein.

Steuerbegünstigt kann immer nur die Person direkt sein.
Tut mir leid.

MfG

Hallo,

sorry, das ist eine wirklich sehr spezielle Frage. Ich denke ja, er hätte eine Chance. Aber wissen tue ich das nicht. Könnt Ihr mit dem zuständigen Beamten nicht Kontakt aufnehmen und das besprechen? Die sind meist sehr kooperativ und KFZ-Steuern sind nicht sofort fällig und können auch gestundet werden.

Gruss, schöne Ostern

P.S.: das ist meine Meinung dazu- nicht verbindlich oder gar rechtlich zu verwenden.

Hallo,

ich bin kein Experte, aber ich denke, dass nur Behinderte die Befreiung bekommen. Davon abgesehen ist es immer problematisch, das Finanzamt als Gläubiger zu haben, egal ob es um KFZ-Steuern o.andere Steuern geht.

LG
Maria

Das kann ich nicht genau sagen, weil es im Grunde eine Frage zur Zulassung von Fahrzeugen ist.