Hallo,
wieso zählt die Kfz-Steuer zur Verkehrssteuer? Diese wird doch, so wie ich die Definitionen im Netz verstehe, an die Teilnahme eines Rechtsgeschäftes (z.B. Kauf/Verkauf) geknüpft. Die Kfz-Steuer zahlt man jedoch nicht einmalig beim Kauf, sondern jährlich für den Besitz des Kfz.
Ist die Kfz-Steuer daher nicht eher eine Besitzsteuer?
lg hahu