KFZ-Steuer verrechnen lassen?

hallo ihr Lieben, hab vor kurzem mein Auto abgemeldet und hab mir dann einen Monat drauf wieder ein neues angemedet. Hab im Januar erst 117euro KFz Steuer bezahlt. Wird das nun verrechnet oder bekomm ich das Geld zurück und muss es dann für mein neues Auto wieder überweisen.
Die Leute vom Finanzamt haben mir einen Wisch geschickt indem ich denen meine Bankverbindung angeben soll weil sie das Geld zurück überweisen wollen. Kann ich nicht einfach warten, das ist doch ein großes hin und her. Außerdem habe ich diesen Wisch verschlampt. Und telefonisch dürfen die meine Daten ja nicht aufnehmen ??!! LIebe grüße

hallo ihr Lieben, hab vor kurzem mein Auto abgemeldet und hab
mir dann einen Monat drauf wieder ein neues angemedet. Hab im
Januar erst 117euro KFz Steuer bezahlt. Wird das nun
verrechnet oder bekomm ich das Geld zurück und muss es dann
für mein neues Auto wieder überweisen.

Im modernen Computerzeitalter funktioniert die Verrechnung beim Finanzamt nicht.
Also erst das Geld für das neue überweisen und daaaaaann gibts das Geld für das alte KFZ zurück.

Kann ich nicht einfach warten, das ist doch ein großes hin und her.

Bei Versicherungen etc. ist dies durchaus möglich aaaaaaaber doch nicht bei einer Steuerbehörde… Es sei denn Du bekommst eine Steuerrückzahlung (Lohnsteuer) und hast vergessen die KFZ-Steuern zu bezahlen… dann geht die Verrechnung plötzlich (eigene Erfahrung :smile: ).

Die Leute vom Finanzamt haben mir einen Wisch geschickt indem
ich denen meine Bankverbindung angeben soll weil sie das Geld
zurück überweisen wollen.
Außerdem habe ich diesen Wisch verschlampt. Und telefonisch dürfen :die meine Daten ja nicht aufnehmen ??!!

Da wirst Du dir nochmal einen Schrieb zuschicken lassen oder selbst einen Brief mit Steuernummer und deiner Bankverbindung verfassen müssen.

Gruß
Holger

Hallo,

Im modernen Computerzeitalter funktioniert
die Verrechnung beim Finanzamt nicht.
Also erst das Geld für das neue überweisen und daaaaaann gibts
das Geld für das alte KFZ zurück.

Stimmt so nicht ganz. Hier bei uns (RLP) kann man ohne Angabe des Kontos gar kein Auto mehr zulassen und bekommt die Kohle eingezogen und im Gegenzug den Restbetrag des alten zurücküberwiesen.

Das Finanzamt hier ist sehr flott… was das einziehen und fairerweise auch das Rücküberweisen angeht.

gruß
dennis

Hallo,

Im modernen Computerzeitalter funktioniert
die Verrechnung beim Finanzamt nicht.
Also erst das Geld für das neue überweisen und daaaaaann gibts
das Geld für das alte KFZ zurück.

Stimmt so nicht ganz. Hier bei uns (RLP) kann man ohne Angabe
des Kontos gar kein Auto mehr zulassen und bekommt die Kohle
eingezogen und im Gegenzug den Restbetrag des alten
zurücküberwiesen.

In NRW ist es mittlerweile auch nur noch möglich ein KFZ mit Einzugsermächtigung anzumelden.
Ich habe jetzt mal lt. Fragestellung darauf geschlossen, das dies nicht überall so ist.

Das Finanzamt hier ist sehr flott… was das einziehen und
fairerweise auch das Rücküberweisen angeht.

Ich habe mein letztes Auto noch vor dem „muß“ einer Einzugsermächtigung angemeldet.
Ich kenne es nur Behördentypisch gaaaaanz laaaaaaaangsaaaam.

Gruß
Golger

Na gut danke ihr lieben für die antworten. dann ruf ich morgen nochmal an und fordere den Wisch an. Danke