mal folgender Sachverhalt:
Angenommen dass Finanzamt hat für einen PKW am 17. März die KFZ Steuer für das laufende (neue) Jahr vom Konto eingezogen. Der Wagen wurde aber im Vorjahr erstmalig am 21. März auf den Steuerzahler zugelassen. Ein Steuerbescheid wurde auch noch nicht verschickt.
Grundsätzlich ist es doch nicht in Ordnung dass etwas abgebucht wird ohne das eine „Rechnung“ verschickt wurde und der „Leistungszeitraum“ noch gar nicht begonnen hat. Oder sehe ich das falsch?
Vielleicht ein wenig kleinkariert, aber mir geht es hier nur um die grundsätzliche Frage, ob das Finanzamt hierzu „einfach so“ berechtigt ist?!
Vielleicht ein wenig kleinkariert, aber mir geht es hier nur
um die grundsätzliche Frage, ob das Finanzamt hierzu „einfach
so“ berechtigt ist?!
Die Finanzverwaltung von Rheinland Pfalz fragt sich auch, ob 30 % der KFZ-Halter berechtigt sind, ihre KFZ-Steuer nicht zu zahlen. Die säumigen Zahler sind mittlerweile so zahlreich, dass Du kein Fahrzeug mehr ohne Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer zulassen kannst.
Die säumigen Zahler sind mittlerweile so zahlreich,
dass Du kein Fahrzeug mehr ohne Einzugsermächtigung für die
KFZ-Steuer zulassen kannst.
Hi,
in Berlin auch nicht. Das ganze nennt sich „Erstversteuerungsverfahren“ und gibt es bereits seit 01.01.2003 (!!!). Berlin ist zwar arm und sexy, aber ganz arm wollen wir auch nicht werden
das war nicht die Frage In dem Fall wurde auch dem EZV zugestimmt, was aber immer noch keine Berechtigung dafür ist.
Stell dir vor in unserem Fall würde die KFZ-Prämie fürs neue Vers.jahr immer schon am 27. Dezember abgebucht und es würde keine Rechnung verschickt. Ich bin mir sicher, das Telefon würde noch heißer laufen als sowieso schon
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
am 17. März 2007 haben die bestimmt nicht eingezogen, am
Wochenende arbeitet dort keiner, versprochen.
laß es den 16. gewesen sein - noch schlimmer. Außerdem wurde die Steuer angehoben, durch nicht vorhandenen Rußpartikelfilter (kann das sein?) - dann sollte doch in jedem Fall ein neuer Bescheid kommen, oder irre ich?
das war nicht die Frage In dem Fall wurde auch dem EZV
zugestimmt, was aber immer noch keine Berechtigung dafür ist.
Es stimmt verwunderlich, dass das FA Steuer für ein Fahrzeug einziehen soll, das erst am 21. zugelassen wird. Woher hat das FA die relevanten Daten ?
Ansonsten vertraue ich darauf, dass bei einem Verwaltungsvorgang der täglich viel-tausendfach durchgeführt wird, eine gewisse Rechts- und Handlungsgrundlage vorhanden ist. Was ich damit sagen will ist, dass es mir vorkommt, als ob in Deiner schilderung das eine oder andere Detail fehlt, was die Sache erklären könnte.
Vers.jahr immer schon am 27. Dezember abgebucht und es würde
Falls das in einer bestimmten Kalendersituation der letzte Arbeitstag vor dem Fälligkeitsdatum ist, kann das durchaus passieren.
keine Rechnung verschickt. Ich bin mir sicher, das Telefon
Die könnte doch noch auf dem Postwege sein. Ich habe bisher jedesmal, wenn ich ein KFZ an- oder umgemeldet habe, einen KFZ-Steuerbescheid erhalten, und das seit 32 Jahren in sechs verschiedenen Bundesländern.
das war nicht die Frage In dem Fall wurde auch dem EZV
zugestimmt, was aber immer noch keine Berechtigung dafür ist.
Es stimmt verwunderlich, dass das FA Steuer für ein Fahrzeug
einziehen soll, das erst am 21. zugelassen wird. Woher hat das
FA die relevanten Daten ?
des Vorjahres!!
Ansonsten vertraue ich darauf, dass bei einem
Verwaltungsvorgang der täglich viel-tausendfach durchgeführt
wird, eine gewisse Rechts- und Handlungsgrundlage vorhanden
ist. Was ich damit sagen will ist, dass es mir vorkommt, als
ob in Deiner schilderung das eine oder andere Detail fehlt,
was die Sache erklären könnte.
Vers.jahr immer schon am 27. Dezember abgebucht und es würde
Falls das in einer bestimmten Kalendersituation der letzte
Arbeitstag vor dem Fälligkeitsdatum ist, kann das durchaus
passieren.
keine Rechnung verschickt. Ich bin mir sicher, das Telefon
Die könnte doch noch auf dem Postwege sein. Ich habe bisher
jedesmal, wenn ich ein KFZ an- oder umgemeldet habe, einen
KFZ-Steuerbescheid erhalten, und das seit 32 Jahren in sechs
verschiedenen Bundesländern.
In Mailand ist einmal ein Postbote augeflogen, sagt man sich, weil sich der Aufzug nicht mehr richtig nivellierte: Der Bote hatte sich seiner auszutragende Post nämlich mittels des Aufzugsschachtes entledigt.
Vielleicht haben Sie Glück und der Bescheid kommt in zwei, drei Jahren, oder wenn der Nachbar seine Diele aufräumt?
Ansonsten habe ich positive Erfahrung gemacht, wenn ich einmal ein Duplikat vom Finanzamt benötigte.