KFZ- Steuerguthaben hat das Finanzamt gepfändet

Wenn der GS-Empfänger nur über diese GS. verfügt,so hat er die KFZ-Steuer doch von dieser Leistung bezahlt.Da er er anderes KFZ angemeldet hat,sollte das Steuerguthaben auf das andere KFZ übertragen haben.De Facto hat sich nichts geändert,lediglich Auto und Kennzeichen hat sich geändert.Sehe ich das verkehrt?

Wenn der GS-Empfänger nur über diese GS. verfügt,so hat er die KFZ-Steuer doch von dieser Leistung bezahlt.Da er er anderes KFZ angemeldet hat,sollte das Steuerguthaben auf das andere KFZ übertragen haben.De Facto hat sich nichts geändert,lediglich Auto und Kennzeichen hat sich geändert.Sehe ich das verkehrt?

Bestehen also Schulden beim FA? - Das habe ich aus der Tatsache geschlossen, dass das FA gepfändet hat.

Dass einem das Lebensminimum nicht weggepfändet wird, passiert nicht automatisch. Darauf muss man irgendeinen Antrag o.ä. stellen. - Ist das möglicherweise nicht gemacht worden?

Viele Grüße

Ich habe in der Zulassungsstelle gearbeitet.  Steuerguthaben von einem Fahrzeug werden nicht mit einem anderen Fahrzeug verrechnet.  Jedes Fahrzeug wird für sich berechnet. Ich verstehe die frage nicht genau.  Was ist gs?

Es besteht ein P-Konto. Tatsache ist, dass die KFZ-St. von Transferleistung bezahlt und jetzt für eine Uraltforderung das FA. gepfändet wurde.Da jetzt für das neue KFZ wieder KFZ-Steuer bezahlt wurde, fehlt natürlich GS-Bezieher dieses Geld.Damit ist Lebensminimum des Beziehers eingeschränkt

GS = Grundsicherung im Altewr

Es besteht ein P-Konto. Tatsache ist, dass die KFZ-St. von Transferleistung bezahlt und jetzt für eine Uraltforderung das FA. gepfändet wurde.Da jetzt für das neue KFZ wieder KFZ-Steuer bezahlt wurde, fehlt natürlich GS-Bezieher dieses Geld.Damit ist Lebensminimum des Beziehers eingeschränkt

Ist denn dem FA bekannt, dass ein P-Konto besteht?

Mir kommt es so vor, als wäre es so, wie wenn der Mensch mit Pfändungsschutz z. B. beim Supermarkt einen Betrag von 10 Euro mit einem 50-Euro-Schein bezahlt, und während die Kassiererin das Wechselgeld in der Hand hat, wird selbiges schnell weggepfändet, bevor es wieder unerreichbar auf dem pfändungsgeschützen Konto landet. Mir kommt das nicht korrekt vor.

Ich würde aber unter ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ die Frage stellen. Bei Steuerfragen ist das Problem meiner Meinung nach nicht richtig aufgehoben.

Tatsache ist, daß die KFZ-St. von
Transferleistung bezahlt und jetzt für eine Uraltforderung das
FA. gepfändet wurde.

Man könnte auch sagen, daß die Uraltforderung des Finanzamtes von der Transferleistung bezahlt wurde.

Da jetzt für das neue KFZ wieder
KFZ-Steuer bezahlt wurde, fehlt natürlich GS-Bezieher dieses
Geld.Damit ist Lebensminimum des Beziehers eingeschränkt

Kann man sich das neue Kfz überhaupt leisten?

Davon mal abgesehen - worin bestand denn die Uraltforderung des Finanzamtes?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo Ronald,das " neue" Fahrzeug ist ein Kleinwagen Bj.1992,255000 KM.Der Bezieher hat aus finanziellen Gründen sich schweren Herzens von dem Vorgänger trennen müssen.Natürlich wird die Uraltforderung in diesem Fall von der GS bezahlr.Gerade das ist das Problem
grüße

Hi!

Das wurde nicht gepfändet, sondern verrechnet bzw. aufgerechnet, geregelt in §387 BGB. Das ist rechtmäßig.

Gruß derschwede77

Hallo,

Ich habe in der Zulassungsstelle gearbeitet.  Steuerguthaben von einem Fahrzeug werden nicht mit einem anderen Fahrzeug verrechnet.

Die Zulassungsstelle ist Teil des Finanzamtes? Für das FA ist sicher nicht das Fahrzeug der Steuerschuldner, sondern der jeweilige Halter. Verrechnet wird auch nicht einfach so, sondern nur, wenn es die Gesetze hergeben. Wer ohne Schulden ein altes Fahrzeug ab- und ein anderes anmeldet, der bekommt ein eventuell vorhandenes Guthaben ausgezahlt. Das wird in der Tat nicht mit der neuen Steuerschuld für das neue Fahrzeug verrechnet.
Wenn dieser Halter jedoch beim FA Schulden hat und das FA gleichzeitig Schulden bei dieser Person, eben in Form einer Steuererstattung bzw. eines Guthabens, dann wird das einfach aufgerechnet. Warum sollte auch der eine Schuldner verpflichtet sein zu zahlen und der andere nicht?
Im Übrigen steht hier der Leistugsempfänger nicht schlechter da. Wenn ein ALG-II-Empfänger eine Steuererstattung aus der Zeit bekommt, in der er noch kein Leistungsempfänger war, dann wird ihm dies als Einkommen angerechnet, also seine Leistungen reduziert. Der kann dieses Geld nicht einfach nehmen und damit vielleicht irgendwelche Schulden bezahlen. Insofern ist man da mit einer Aufrechung sogar noch gut bedient. Denn möglicherweise wäre eine Auszahlung des Guthabens bei Grusi als Einkommen anzurechnen.
Dass dies der einzelne Betroffene ganz individuell für sich ungerecht empfinden mag, sei unbestritten. Hier in den Rechtsbrettern werden Fragen zur rechtlichen Situation gestellt und versucht zu beantworten.
Wenn es um eine anderweitige Bewertung geht, dann wäre die Dikussion wohl im Politikbrett besser aufgehoben und sollte dort stattfinden.

Grüße