An die Poster
Es gibt Bundesländer, in denen muss bei Anmeldung eines Kfz’s die Kfz-Steuer für ein Jahr im Voraus bei der Zulassungsstelle entrichtet werden und ergänzend für die Folgezeit eine Einzugsermächtigung erteilt werden. (z.B. Berlin)
Die gesetzliche Grundlagen findet man im §13 Kraftfahrzeugsteuergesetz, welche aber über Landesverordnungen angepasst werden (können).
Das zum Thema.
Davon losgelöst finde ich es nicht richtig, auf welcher Ebene hier diskutiert wird. Auch wenn in einem Artikel mal etwas fehlerhaftes geschrieben ist, ist das kein Grund den Autor persönlich anzugehen, eine sachliche Richtigstellung ist angebracht. Alles andere ist unprofessionell.
Da es mir stinkt, hier ständig Beiträge zu löschen oder zu editieren, mache ich jetzt den ganzen Baum dicht.
derschwede77
[mod]steuerrecht