KFZ-Steuern

Guten Tag an alle,

gestern Streitfrage beim Frühstück,ein Bekannter will sein KFZ
anmelden,und möchte die KFZ-Steuern bei der Zulasszngsstelle in Bar bezahlen,und die folge KFZ Steuern per Rechnung überweisen.

So hat er es schon Jahrzehnte gemacht,nun sagte uns aber jemand das
es nur noch per abbuchung gemacht wird.

Stimmt das???

Gruß
MückeHH

Moin,

So hat er es schon Jahrzehnte gemacht,nun sagte uns aber
jemand das
es nur noch per abbuchung gemacht wird.

das kommt auf das Zulassungsbezirk drauf an. Hier in Bremen funktioniert es noch wie frueher, KFZ-Steuer fuer 1 Jahr wird bei der Anmeldung entrichtet, danach kriegt man 1 Mal im Jahr eine Rechnung mit Ueberweisungstraeger (und der Bitte, sich doch am Lastschriftverfahren zu beteiligen). In Hamburg ist nur noch per Lastschrift, siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop… .

Gruss
Paul

Das ist wohl Ortsabhängig.
Hier in der Zulassungsstelle steht ein Zahlautomat, der sowohl Bargeld, als auch Karten akzeptiert.
Hier muss man seine Gebühren sofort zahlen und kann (muss aber nicht) auch die Steuer fürs erste Jahr gleich mitzahlen.

mfg

Hallo,

die Kfz-Steuer muss man bei der Finanzbehörde (Finanzamt) entrichten und nicht bei der Kommunalverwaltung (Zulassungsstelle).

Gruß Merger

Super tolle Antwort:

Moin,

So hat er es schon Jahrzehnte gemacht,nun sagte uns aber
jemand das
es nur noch per abbuchung gemacht wird.

das kommt auf das Zulassungsbezirk drauf an. Hier in Bremen
funktioniert es noch wie frueher, KFZ-Steuer fuer 1 Jahr wird
bei der Anmeldung entrichtet, danach kriegt man 1 Mal im Jahr
eine Rechnung mit Ueberweisungstraeger (und der Bitte, sich
doch am Lastschriftverfahren zu beteiligen). In Hamburg ist
nur noch per Lastschrift, siehe
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop… .

Beleidigungen durch Moderater gelöscht

derschwede77
[mod]Steuerrecht

Moin,

Beleidigungen durch Moderator entfernt
derschwede77
[mod]Steuerrecht

Nett. Auch Deine Anmerkung von weiter Oben (Steuern kriegt das FA) ist genau so nett (sachlich zwar richtig, aber ueberfluessig). Ich kann Dir gerne erzaehlen wie das hier in Bremen funktioniert:

Man dackelt zur Zulassungsstelle, ist irgendwann dran und kriegt eine Chipkarte in die Hand. Auf der Karte ist eine Rechnung kodiert (oder eine PIN, die den Kassenautomat auf einen bestimmten Rechnungsvorgang hinweist), die Rechnung beinhaltet die KFZ-Steuer fuer ein Jahr + Anmeldegebuehren, damit dackelt man zum Bezahlautomaten, steckt die Karte rein, bezahlt (Bar oder EC) die Rechnung, entnimmt die Karte und dackelt wieder zum Sachbearbeiter und kriegt dann die Papiere ausgehaendigt. Was mit der KFZ-Steuer dabei passiert, ist fuer den Kunden ziemlich egal. 1 Jahr spaeter kommt die erste Rechnung fuer KFZ-Steuer fuers naechste Jahr.

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Solche Texte gehören in das Brett Plaudere i.

Oder bist Du der Meinung, dass ein Hinweis auf ein anderes Forum einer fachlichen Antwort gleich zu stellen ist ?

*kopfschütteln*

Oder bist Du der Meinung, dass ein Hinweis auf ein anderes
Forum einer fachlichen Antwort gleich zu stellen ist ?

Wobei genau siehst Du das Problem, wenn man sagt, dass das in verschiedenen Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt wird? Die Zulassungsstelle Bremen Stadt weist ihrer Webseite darauf hin (die darfst Du Dir bei Bedarf selbst ergoogeln, ich hab da keinen Nerv darauf), dass die KFZ-Steuer sofort bei der Anmeldung zu entrichten ist, man moege sich vorab ueber die Hoehe informieren und genuegend Geld dabei haben (oder auf dem Konto, zwecks EC-Zahlung).

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei der (Neu-, Wieder-) Zulassung
Ihres Fahrzeugs oder bei einer Umschreibung des Fahrzeugs 
(Halterwechsel) die Kraftfahrzeugsteuern für ein Jahr im voraus 
bezahlen müssen. Wenn Sie die Höhe der Steuer nicht kennen 
oder abschätzen können, erhalten Sie Informationen über 
die zentrale Rufnummer der Finanzämter: (0421) 361-0.

Anderswo funktioniert das anders.

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Nachtrag: Hamburg

Bei der Zulassung (An- und Ummeldung) eines Fahrzeuges ist die Kfz-Steuer
sofort fällig. Der Steuerbetrag (sofern nicht von der Kfz-Steuer befreit)
ist für die Dauer eines Jahres sofort zu entrichten. Jeder Fahrzeughalter
ist deshalb bei der Zulassung eines Fahrzeuges verpflichtet, dem 
Landesbetrieb Verkehr (LBV) eine Einzugsermächtigung zur Abbuchung 
fälliger Steuerbeträge zu erteilen. Der Nachweis des Kontos ist 
erforderlich z.B. durch Vorlage der Kontokarte. Fahrzeughalter
und Kontoinhaber müssen identisch sein.

Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer bedarf der Schriftform
und muss folgende Angaben enthalten:
Angaben zum Bank-/Postbankkonto (Konto-Nummer, Bankleitzahl, 
Name des Kontoinhabers)
Datum
Unterschrift des Fahrzeughalters
es muss sich um ein inländisches Konto handeln
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Ganz großes Kino!

Hier steht bereits eine absolut korrekte Antwort, diese ist sogar belegt und aus den Quellen zitiert, und du machst den Kerl nicht nur dumm an, sondern schreibst trotz alledem etwas falsches, denn dort gibt es durchaus Varianten, die in deiner kleinen Welt schlicht nicht zu existieren scheinen.
In Hamburg gilt etwas völlig anderes, als das, was d…

Warum du trotzdem meinst, hier echt zu jeder Frage nicht nur dein nicht vorhandenes Wissen preisgeben zu müssen, sondern auch noch die Leute, welche über das Wissen verfügen einfach nur dumm anmachst, bleibt dein Geheimnis.

Ich kann bei deinen Ergüssen immer und immer wieder nur auf Dieter Nuhr verweisen!

Mal wieder
PLONK

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do?action=…
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid…

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Stimmt das???

In NRW wird die KFZ-Steuer nur noch per Lastschrift bezahlt. Man muß also eine Einzugsermächtigung erteilen.

Hi Mücke,

eigentlich ist die Sache ja schon geklärt aber ich wollt dir trotzdem noch kurz schildern wies in Ba-Wü ist.
Bei uns kann man ein KFZ nur noch zulassen wenn man die KFZ-Steuer per Lastschrift zahlt.
Jedoch machen es viele wie folgt:
Sie melden das Auto an geben irgendeine Kontonummer und Bankleitzahlt an und widerrufen ein paar Tage später die Einzugsermächtigung und schon werden sie auf dem Steuerbescheid auf die Zahlung hingewiesen.
Nachteil man bekommt nicht jedes Jahr ein neuen KFZ Steuerbescheid und muss ggf. die Zahlung selbst überwachen.

LG Knobi

Hallo,

Jedoch machen es viele wie folgt:
Sie melden das Auto an geben irgendeine Kontonummer und
Bankleitzahlt an und widerrufen ein paar Tage später die
Einzugsermächtigung und schon werden sie auf dem
Steuerbescheid auf die Zahlung hingewiesen.
Nachteil man bekommt nicht jedes Jahr ein neuen KFZ
Steuerbescheid und muss ggf. die Zahlung selbst überwachen.

und den Quatsch machen die wegen des Zinsvorteils von einigen Cent oder welchen weiteren Vorteil hätte diese Vorgehensweise ansonsten?

Gruß
Pontius

Hi!

und den Quatsch machen die wegen des Zinsvorteils von einigen
Cent oder welchen weiteren Vorteil hätte diese Vorgehensweise
ansonsten?

Vielleicht einfach der Freiheit wegen, selbst zu entscheiden, wer auf das Konto zugreift …

Gruß
Guido

Nachteil man bekommt nicht jedes Jahr ein neuen KFZ
Steuerbescheid

Niemand bekommt jedes Jahr einen neuen Kfz-Steuerbescheid, wenn sich nichts ändert außer der Jahreszahl

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielleicht einfach der Freiheit wegen, selbst zu entscheiden,
wer auf das Konto zugreift …

Unsinn, da man sich der Kfz-Steuer-Zahlung nicht entziehen kann, außer, daß man das Kfz in D abmeldet oder eine Regelung findet, daß es unabgemeldet kfz-steuerfrei sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Unsinn, da man sich der Kfz-Steuer-Zahlung nicht entziehen
kann, außer, daß man das Kfz in D abmeldet oder eine Regelung
findet, daß es unabgemeldet kfz-steuerfrei sein kann.

Du, ich habe nur eine Idee geäußert.
Nebenbei ging es hier nicht um das Verweigern der Zahlung, es ging um das Verweigern der Lastschrift …

Gruß
Guido

Niemand bekommt jedes Jahr einen neuen Kfz-Steuerbescheid,
wenn sich nichts ändert außer der Jahreszahl

Soll ich Dir die Teile meiner Frau (NRW) einscannen, die ihren Wagen vor Einführung der Lastschriftregelung angemeldet hat und deshalb jedes Jahr einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung bekommt?

Gruß
Guido

jedes Jahr einen Bescheid mit Zahlungsaufforderung
bekommt?

Hallo Guido,

sind es tatsächlich Kfz-Steuer bescheide?

Normalerweise wird doch ein Dauerbescheid erlassen und - bei Nichtvorlage einer Lastschrifteinzugsermächtigung - jährlich eine Zahlungsaufforderung, welche nicht einmal Pflicht ist, da der Bescheid alle Zahlungangaben enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hi!

Normalerweise wird doch ein Dauerbescheid erlassen und - bei
Nichtvorlage einer Lastschrifteinzugsermächtigung - jährlich
eine Zahlungsaufforderung, welche nicht einmal Pflicht ist, da
der Bescheid alle Zahlungangaben enthält.

Vermutlich eher das (Mitteilung über die demnächst fällige KFZ-Steuer) …

… allerdings steht ganz oben fett gedruckt auch Bescheid.

Sorry für meine Großkotzigkeit :smile:

VG
Guido