Hallo…
folgendes…im Jahr 2001 trennt sich ein Ehepaar…er behält das Auto, das noch auf ihren Namen angemeldet ist.Er meldet es irgendwann mal um…ist ja bequem wenn sie es noch auf ihren Namen hat.Nun bekommt sie im Oktober 07 einen Pfändungs und Vollstreckungsbescheid…sie unterrichtet ihn und will nun das Geld dafür, da sie ja keinen Nutzen vom Auto hatte und er es, auch nach mehrmaligen Bitten der getrennten NOCH-FRAU es endlich umzumelden, erst einfach mal so weiter in ihrem Namen laufen lassen hat.Meine Fragen…muss sie die Steuern nun zahlen?..und kann sie sich das Geld bei ihm…evtl. auch über einen Anwalt holen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Achso…was ich noch vergessen habe zu fragen…die Frau hat keinerlei Rechnungen/ Mahnungen bekommen…sind anscheinend alle zum Exmann gegangen
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Hallo,
das erscheint mir nicht als spezifische Steuerrechtsfrage.
Der Eigentümer des Fahrzeugs ist Steuerschuldner. Also muss sie die Kfz Steuer bezahlen.
Aber warum nimmt sie nicht Kontakt mit dem Finanzamt auf und lässt das Fahrzeug pfänden? Schließlich merkt dann der Fahrer eindeutig, dass er das Geld zahlen soll.
Ich würde mich auch erkundigen, ob man als Eigentümer nicht bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug ummelden oder ganz abmelden kann. Auch das würde den Fahrer veranlassen, sich um das Fahrzeug zu kümmern.
Für sowas braucht man zunächst keinen Rechtsanwalt. Andererseits sollte man bei einer Trennung mit beabsichtigter Scheidung sich sowieso beraten lassen zwecks Unterhalt oder Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich usw.
Schöne Grüße
C.
Hallo
Hallo,
das erscheint mir nicht als spezifische Steuerrechtsfrage.
Der Eigentümer des Fahrzeugs ist Steuerschuldner. Also muss
sie die Kfz Steuer bezahlen.Aber warum nimmt sie nicht Kontakt mit dem Finanzamt auf und
lässt das Fahrzeug pfänden? Schließlich merkt dann der Fahrer
eindeutig, dass er das Geld zahlen soll.
…das Auto ist mittlerweile schon verschrottet…bevor es verschrottet wurde, hatte die neue Frau des Ex den Wagen auf sie zugelassen…also Halterwechsel…da kann man es nicht mehr pfänden…
die Forderung war von 2001…
bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug ummelden oder ganz
abmelden kann. Auch das würde den Fahrer veranlassen, sich um
das Fahrzeug zu kümmern.Für sowas braucht man zunächst keinen Rechtsanwalt.
Andererseits sollte man bei einer Trennung mit beabsichtigter
Scheidung sich sowieso beraten lassen zwecks Unterhalt oder
Vermögenstrennung, Versorgungsausgleich usw.
Alles andere ist geregelt…bzw. war…bis sich der Ex ins Ausland absetzte und nun nichts mehr zahlt
Schöne Grüße
C.
Lieben Gruß
Andrea
Hallo
…das Auto ist mittlerweile schon verschrottet…bevor es
verschrottet wurde, hatte die neue Frau des Ex den Wagen auf
sie zugelassen…also Halterwechsel…da kann man es nicht mehr
pfänden…
die Forderung war von 2001…
das sieht nicht gut aus. Wenn der Ex im Ausland ist, wird sich das Finanzamt an den Eigentümer des Fahrzeugs halten und da hilft es auch nicht, zum Rechtsanwalt zu rennen. Wurde etwas zur Auseinandersetzung der Schulden oder zum Kfz schriftlich vereinbart? Nur das könnte helfen.
Schöne Grüße
C.