Hi
Ich kann mich jetzt nur auf meine eigene erfahrung berufen und die inzwischen nicht mehr existente DBV Winthertur als Versicherungsgeber beziehen.
Steinschlägschäden sind von der Rückstufung nicht betroffen .
Ich fahre fast Unfallfrei ( einmal bei Schnee eine Parkrempelei ) mit 2 PKW’s pro Jahr ca 60.000 km
Teilkasko besagt ja , das ein gewisser Teil am eigenen Fahrzeug mit versichert ist , im gegensatz zur Vollkasko gibt es bei einem Unfall wenn er eigen verschuldet ist , den Zeitwert ersetzt .
Hochgestuft wird man nur , wenn man einen Unfall verursacht und die Versicherung Schäden an Fremden Eigentum zu übernehmen hat , Steinschläge , Einbruch , Diebstahl etc ist ohne Hochstufung versichert
natürlich beziehe ich mich auf die Teilkasko , nicht auf die Grund- Haftpflicht , so war aber auch die Frage gestellt .
natürlich waren die Schäden nicht innerhalb eines Jahres , da hätten die sich schon noch mal die Brille zurecht gerückt , ich schrieb ja zwischen 1981 und jetzt .
z.b Windschutzscheibe Pontiac im Jahre 1997
Scheinwerfer T 4 im Jahre 2005
Windschutzscheibe Opel Calibra 2007
gruss
Toni