KFZ Totalschaden USt-Voranmeldung als Selbständige

Hallo, ich habe einen etwas kompliziertes Problem mit der Umsatzsteuer hinsichtlich eines Totalschadens den ich an meinem betrieblichen Fahrzeug erlitten habe.

Vorgeschichte:
Vor zehn Jahren kaufte ich mein Fahrzeug von einem anderen Unternehmer inklusive einer ausgewiesenen Umsatzsteuer. Ich selbst bin und war auch damals schon freiberuflich tätig und habe damals die ausgewiesene Umsatzsteuer mit eingenommene Umsatzsteuer verrechnet.

Da ich das Auto nun zehn Jahre lang hatte, war es längst abgeschrieben, und weil ich das Fahrzeug nur selten noch geschäftlich verwendete, habe ich später anstatt der 1-Prozent Regelung ein Fahrtenbuch geführt und nach Kilometer abgerechnet. Die letzten circa fünf Jahre habe ich deshalb keine angefallene Umsatzsteuer von Reparaturen oder Tankrechnungen mehr geltend gemacht.

Nun das aktuelle Problem:
Dieses Jahr hatte ich einen Fremdverschuldeten Unfall mit Totalschaden. Der Gutachter ermittelte die Wiederbeschaffungswert (inklusive der Mehrwertsteuer, weil das KFZ schon so alt ist, dass ein Ersatzfahzeug nur von Privat zu bekommen ist) von 5600 € und ermittelte einen Restwert (Restwertaufkäufer) von 1000€, den er von diesen Betrag abzog. Schließlich verkauft ich das Fahrzeug an den Restwertaufkäufer für 1000 € wobei die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen war, ich also netto entsprechend weniger erhielt. Diese Mehrwertsteuer aus den 1000 € führe ich selbst verständlich ab und versteuere natürlich auch die Einnahme.

Jetzt weiß ich aber nicht, wie ich mit dem Betrag umgehen soll den mir die Versicherung schließlich nach Abzug des Restwertes von 1000€ und der Selbstbeteiligung In Höhe von 150 € ausgezahlt hat. Muss ich von diesen 4450€ die Umsatzsteuer heraus rechnen und abführen? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich diese ausgezahlte Schadensbegleichung auch als Einmahme mit der Einkommensteuer versteuern muss?

Ergänzend sollte ich vielleicht erwähnen, dass ich mir ein vergleichbares Ersatzfahrzeug gekauft habe, welches aber letztlich 1000€ teurer war und von privat, also ohne MwSt., gekauft wurde.

Im Internet habe ich leider keinerlei Informationen zu diesem komplexen Thema gefunden und wärde daher dankbar wenn jemand hier fachkundigen Rat hätte.

Schon vor ab recht herzlichen Dank!

Hallo TellmeX,
erst einmal Entschuldigung das ich so spät antworte.

Zu deinen Fragen:
Bei einem PKW Schaden zahlt die gegnerische Versicherung grundsätzlich den Nettoschaden, die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet (!) da hier dem Geschädigten kein Schaden entsteht (Selbständiger).
Das heißt, dass aus dem letztlich gezahlten Betrag von 4.450 € KEINE Umsatzsteuer herausgezogen und abgeführt werden muss. Dieser Betrag ist als Einnahme bei der Einkommensteuer anzugeben und wird entsprechend sodann versteuert.

Beim erzielten Restwert von 1.000 € den man ja tatsächlich erhalten hat und die MWST ausgewiesen wurde, ist die ausgewiesene Mehrwertsteuer abzuführen und wie du bereits vermutet hast, der Differenzbetrag als Einkommen zu versteuern.

Das mit der Selbstbeteiligung verstehe ich nicht ganz. Wieso ist dieser Betrag durch die gegnerische Versicherung nicht erstattet worden? Ich kenne eine Selbstbeteiligung nur im Bereich Vollkasko oder eigener Versicherung. Wie dem auch sei, ich hoffe deine Frage beantwortet zu haben.

Einen schönen Tag noch
Gruß

Nun das aktuelle Problem:
Dieses Jahr hatte ich einen Fremdverschuldeten Unfall mit
Totalschaden. Der Gutachter ermittelte die
Wiederbeschaffungswert (inklusive der Mehrwertsteuer, weil das
KFZ schon so alt ist, dass ein Ersatzfahzeug nur von Privat zu
bekommen ist) von 5600 € und ermittelte einen Restwert
(Restwertaufkäufer) von 1000€, den er von diesen Betrag abzog.
Schließlich verkauft ich das Fahrzeug an den Restwertaufkäufer
für 1000 € wobei die Mehrwertsteuer auf der Rechnung
ausgewiesen war, ich also netto entsprechend weniger erhielt.
Diese Mehrwertsteuer aus den 1000 € führe ich selbst
verständlich ab und versteuere natürlich auch die Einnahme.

Jetzt weiß ich aber nicht, wie ich mit dem Betrag umgehen soll
den mir die Versicherung schließlich nach Abzug des Restwertes
von 1000€ und der Selbstbeteiligung In Höhe von 150 €
ausgezahlt hat. Muss ich von diesen 4450€ die Umsatzsteuer
heraus rechnen und abführen? Gehe ich richtig in der Annahme,
dass ich diese ausgezahlte Schadensbegleichung auch als
Einmahme mit der Einkommensteuer versteuern muss?

Hallo Marikaschlumbum

vielen lieben Dank für deine Antwort. Sie hat mir fürs erste auf jeden Fall geholfen. Und Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst melde. Ich war beruflich unterwegs.

Mit der Selbstbeteiligung hatte ich mich tatsächlich vertan, denn ich hatte den Fall aus dem Gedächtnis heraus beschrieben weil ich die Unterlagen nicht dabei hatte. Das mit der Selbstbeteiligung können wir also getrost vergessen und die datsächlich verbleibende Summe ist dann natürlich 4600 anstatt 4450.

Ich würde natürlich gerne Deinem Rat so wie geschrieben zu 100% annehmen, aber noch etwas das mich verwirrt:

In der Auflistung der Schadenssummen im Gutachten schrieb der Gutachter …

" Wiederbeschaffungswert mit MwSt. EUR 5600
Restwert EUR 1000 "

Auf meine Frage bzgl. des „mit MwSt.“ hatte mir der Gutachter gesagt, dass er das so schreibe (also die MwSt einschließe), weil ein gleichwertiges Ersatzauto diesen Alters (ab 10 Jahre) nicht bei einem Händler mit ausgewiesener MwSt zu bekommen sei und die MwSt deshalb nicht von der Versicherung abgezogen wird.

Im Schadensbegleichungsschreiben der Vericherung - wo ja nocheinmal die Summen aufgelistet werden - findet sich allerdings tatsächlich nirgendwo ein MwSt-Hinweis. Da werden einfach nur die einzelnen Beträge erwähnt. Es gibt aber einen ausdrücklichen Hinweis, dass es sich um eine fiktive Abrechnung nach Gutachten handelt. Deshalb nahm ich auch Bezug auf die Erwähnung im Gutachten.

Bleibst Du nach dieser Zusatzinformation bei Deiner Darstellung, oder ändert das eventuell die Betrachtung?

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Lieben Gruß

Guten morgen tellmex,

ich bleibe dabei. Versicherungen zahlen netto. hättest du das fahrzeug repariert und die reparaturrechnung vorgelegt hätte die versicherung brutto gezahlt. dann wäre die summe steuerpflichtig. so hast du nur den restwert brutto erzielt und die schadensumme netto aber eben einkommenssteuerpflichtig.

schönen tag noch gruß marikaschlummbum

Bleibst Du nach dieser Zusatzinformation bei Deiner
Darstellung, oder ändert das eventuell die Betrachtung?

Vielen Dank für Deine Hilfe!

Lieben Gruß

Hallo Marikaschlumbum,

vielen Dank, dass Du dir das nochmal angeschaut hast.
Ganz schön kompliziert das Ganze, aber im vertrauen darauf, dass Deine Antwort fundiert ist bin ich natürlich sehr froh darüber.

Nochmal herzlichen Dank!

Lieben Gruß